Abmahnung des Films "King Arthur – Legend of the Sword“ durch Waldorf Frommer

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Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „King Arthur – Legend of the Sword“ ab.

Was wird von Ihnen verlangt?

Für das Anbieten des Films „King Arthur – Legend of the Sword“ verlangt Waldorf Frommer für die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH einen Schadenersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten. Zurzeit beträgt die Forderung von Waldorf Frommer 915,00 EUR pro Film. 

Konkret bezieht sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte den Film zum Download bereitgestellt haben soll. Stets ist der Inhaber des Internetanschlusses Adressat der Abmahnung, da es eine tatsächliche Vermutung dafür gibt, dass der Anschlussinhaber auch die behauptete Rechtsverletzung begangen haben soll.

Die Vorwürfe können unberechtigt sein!

Trotzdem sollte eine Unterlassungserklärung stets abgegeben werden, auch wenn man für  die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Warum ? Weil die Kosten einer nicht auszuschließenden Klage auf Unterlassung erheblichen Kosten verursacht. 

In keinem Fall aber sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurückschicken, da dies von Abmahner nicht selten als Schuldanerkenntnis gewertet wird.

Dagegen sollten Zahlungen nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Wie können Sie auf die „King Arthur – Legend of the Sword ” Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen einschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Rechtsverletzer ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auf unserer Kanzleihomepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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