Abmahnung des IDO-Verbandes wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (kurz: IDO) aus Leverkusen ist für seine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Abgemahnt werden zuvörderst Onlinehändler, die vermeintliche Wettbewerbsverstöße begangen haben.

Den Online-Händlern werden folgende Wettbewerbsverstöße zur Last gelegt:

  • Verkauf grundpreispflichtiger Waren ohne eine Nennung des Grundpreises (neben dem Gesamtpreis)
  • Werbung mit Garantien
  • unvollständige Angaben bei Widerrufsbelehrung

Gefordert wird:

  • Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens;
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe noch zu bestimmen);
  • Zahlung von Abmahnkosten.

Doch wie können Sie sich gegen eine Abmahnung der IDO zur Wehr setzen?

Bevor Sie Zahlungen tätigen oder die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, sollten Sie zunächst einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz u./.o. IT-Recht kontaktieren. Denn auch wenn der geforderte Betrag von circa 250,00 € zunächst als gering erscheint, bleibt die Gefahr von Vertragsstrafen nach unterschriebener Unterlassungserklärung weiterhin bestehen und kann Sie auch nach 20 Jahren wieder einholen. Für IDO-Abmahnungen gibt es mehrere Angriffsflächen: Zuallererst wird Ihr Anwalt prüfen, ob Sie überhaupt einen Wettbewerbsverstoß begangen haben. Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob der IDO in Ihrem Fall aktivlegitimiert ist. Diesbezüglich streiten sich die Gerichte. So sprach sich das LG Berlin im Beschluss vom 4. April 2017 [Az. 103 O 91/16] gegen die Aktivlegitimation des IDO aus und im Beschluss vom 09.05.2017 [Az. 103 O 34/17] wiederum für eine Aktivlegitimation des IDO.

Warum sollten Sie unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg beauftragen?

Wir beraten unsere Mandanten bundesweit auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und sind mit den Vorgehensweisen der IDO vertraut. Als Fachanwälte im Gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht haben wir die Expertise aus über tausend Abmahnungen und können Ihnen mit einer gezielten Strategie weiterhelfen. Uns geht es insbesondere darum, Ihren Onlineshop auch für die Zukunft gegen potenzielle Abmahner abzusichern. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema