Abmahnung des Online Fair Trade e.V. aus Werl und Vitali Wambold bzw. Marina Werner

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Der Online Fair Trade e.V., Harkortstraße 3, 59457 Werl spricht derzeit Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße aus.

Was ist der Online Fair Trade e.V. Werl?

Die Eintragung des Online Fair Trade e.V. ist am 4. Dezember 2017 im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg bekannt gemacht worden. Ausweislich seiner Website wird der Verein durch Herrn Vitali Wambold vertreten. Ausweislich einer uns vorliegenden E-Mail soll auch eine Frau Marina Werner dem Vorstand angehören. Gemäß seiner eigenen Darstellung dient als Zielsetzung die Stärkung der Interessen der eigenen Mitglieder. Der Verein stellt sich als „Der Verein gegen Rechtsmissbrauch im Online-Handel“ dar.

Abmahnung durch Online Fair Trade e.V. Werl

In seiner Abmahnung gibt der Verein an, dass er gem. § 8 Absatz 3 UWG, § 3 Absatz 1 UKlaG dazu berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen. Dazu werden dann einige Branchen genannt, in denen der Verein angeblich über Mitglieder verfügt. Topthema der Abmahnungen des Online Fair Trade e.V. aus Werl scheint auch hier ein Verstoß gegen die Pflicht zum Hinweis auf die sog. OS-Plattform zu sein.

Dieser Verstoß wird in den letzten Jahren von zahlreichen Abmahnern bemüht, um angeblich wettbewerbskonformes Verhalten herzustellen.

Weiterhin liegt ein Schreiben vor, in welchem der Online Fair Trade e.V. anscheinend auf Mitgliedersuche geht. Hierbei weist er auf einen angeblichen Wettbewerbsverstoß hin, teilt, mit, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine Abmahnung handelt und stellt seine angeblichen Leistungen vor. Klar ist, dass der Verein möglichst schnell eine gewisse Anzahl an Mitgliedern generieren möchte, um seinen Abmahnungen Nachdruck zu verleihen.

Abmahnbefugnis gem. § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG

Der Online Fair Trade e.V. berühmt sich einer Abmahnbefugnis gem. § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG. Voraussetzung dabei ist, dass dem Verein eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehört, die auf demselben Markt wie der in Anspruch genommene tätig sind. Darüber hinaus muss er personell, sachlich und finanziell imstande sein, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Tätigkeiten tatsächlich wahrzunehmen.

Was ist von der Abmahnung des Online Fair Trade e.V. zu halten.

Aus unserer umfangreichen wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit für einen bedeutenden Wettbewerbsverband sind uns die Probleme bekannt, welche die ordnungsgemäße Errichtung eines Wettbewerbsverbands mit sich bringen. Insofern können wir vorliegend nur davor warnen, voreilige Unterschriften oder Zahlungen zu leisten. Vielmehr sollte eine entsprechende Abmahnbefugnis äußerst sorgfältig überprüft werden.

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