Abmahnung des Rechtsanwalts Thumann i. A. d. Steven & Laurisch GbR wegen fehlendem Grundpreis

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Rechtsanwalt Dieter Thumann aus Bramsche mahnt für die Steven & Laurisch GbR wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Die Steven Laurisch GbR bietet über ihren eBay-Shop „bauchemie-profi“ diverse Baustoffe zum Kauf an.

Der Vorwurf

Der abgemahnte Verkäufer vertreibe ebenfalls z. T. Baustoffe in Fertigverpackungen auf eBay.de. Der Abgemahnte verfolge daher laut RA Thumann zumindest teilweise eine ähnliche unternehmerische Tätigkeit im Vergleich zu der Steven & Laurisch GbR. Der Abgemahnte habe es laut RA Thumann unterlassen, den erforderlichen Grundpreis innerhalb seiner Auktionen mit Fertigverpackungen anzugeben. Den Grundpreis nicht anzugeben stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Grundsätzlich ist der Grundpreis nicht mit dem Gesamtpreis zu verwechseln, der Steuern und sonstige Bestandteile (wie Versand) enthält. Der Grundpreis gibt hingegen die Kosten je Mengeneinheit an (z. B. 5€/l).

Die Forderungen

Der Abgemahnte wird aufgrund des vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Steven & Laurisch GbR und einer Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 1.029,35 € aufgefordert.  

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der Steven & Laurisch GbR erhalten?

Dann sollten Sie in keinem Fall eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen tätigen. Wie nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konkret vorzugehen ist, hängt vom individuellen Sachverhalt ab. Bevor Sie reagieren, sollten Sie in jedem Fall zunächst einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und/oder IT-Recht kontaktieren. Dieser wird für Sie überprüfen, ob die Ansprüche überhaupt dem Grunde nach bestehen. Grundvoraussetzung ist hierfür das sog. Wettbewerbsverhältnis. Ob dies in Ihrem Fall im Verhältnis zur Steven & Laurisch GbR besteht, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Sollte ein Wettbewerbsverhältnis bestehen wird überprüft, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Dies lässt sich ebenfalls bestens mit anwaltlicher Hilfe überprüfen. Schließlich wird Ihr Anwalt Ihnen alle möglichen Handlungsalternativen aufzeigen.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des Wettbewerbsrechts und des IT-Rechts spezialisiert. Unsere Fachanwälte sind mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vertraut und konnten bereits aus zahlreichen Abmahnverfahren positive Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen! Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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