Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e. V.: Irreführende Werbung und Grundpreisangabe

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Die Abmahner

Der Verein für lauteren Wettbewerb e. V. aus der Katharinenstraße 30 in 20457 Hamburg hat es sich laut seinem Internetauftritt (http://www.vflw.de/) zum Ziel gemacht, sich um die Einhaltung der Wettbewerbsgesetze zu kümmern. Nicht selten tut er dies in Form von Abmahnungen.

Der Vorwurf

Darin geht es um verschiedenste Wettbewerbsverstöße, beispielsweise ging es neulich um irreführende Werbung mit dem Zusatz „Bio“ oder fehlende Grundpreisangaben.

Die Forderung

Der Verein für lauteren Wettbewerb e. V. fordert von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten, die sich regelmäßig auf unter 300,00 € belaufen.

Unsere Einschätzung

Auf den Zusatz „Bio“ oder „Öko“ in einem Internetangebot oder Produktnamen sollte im Zweifel lieber verzichtet werden: Wurden Sie nicht tatsächlich durch eine zuständige Stelle kontrolliert und zertifiziert, so wird dies häufig als irreführende Werbung angesehen. Dabei kann ein Verkäufer von Putzmitteln gleichermaßen betroffen sein wie der von Lebensmitteln – eine Tatsache, die leider viel zu häufig übersehen wird.

Auch beim Angebot von Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche ist Vorsicht geboten: Hier muss regelmäßig eine Grundpreisangabe gemacht werden. Natürlich gelten auch hier weitere Erfordernisse bezüglich Art und Standort der Angabe, sodass fehlerhafte Grundpreisangaben nicht selten Inhalt von Abmahnungen werden.

Unser Rat

Die geringe Kostenforderung ist trügerisch: In der Unterlassungserklärung schlummert eine weitere erhebliche Gefahr. Eine Erklärung, die zu Ihren Ungunsten zu weit formuliert ist, führt leicht zu Verstößen, Verstöße wiederrum bringen eine Vertragsstrafenzahlung mit sich, die regelmäßig dreistellig ausfallen wird.

Es gilt also: Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und, wenn ja, welchen Inhalts. Unterschreiben Sie nichts, was nicht geprüft wurde. Eine zügige Reaktion ist angesichts der kurzen Fristen erforderlich, anderenfalls droht Ihnen ein gerichtliches Verfahren.

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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