Abmahnung: Deutscher Konsumentenbund e. V. wegen Werbung mit „bekömmlich“ / irreführende gesundheitsbezogene Angabe

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Der Deutscher Konsumentenbund e. V. mahnte in der Vergangenheit wettbewerbsrechtlich ab. Darüber haben wir bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vom-deutscher-konsumentenbund-ev-wegen-werbung-mit-ce-pruefung-u-verstoss-g-pangv_070897.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-deutscher-konsumentenbund-ev-wg-irrefuehrender-werbung-3-hwg_060144.html

In einem weiteren Abmahnfall mahnte der Deutsche Konsumentenbund e. V. ab, weil der Abgemahnte im Internet angebotene Waren angeblich als „bekömmlich“ beworben hatte. Nach Ansicht des Deutschen Konsumentenbundes e. V. stelle dies einen Verstoß gegen die Lebensmittel-Gesundheitsverordnung (LGVO) bzw. Health-Claims-Verordnung dar. Daher macht der Deutsche Konsumentenbund e. V. einen Unterlassungsanspruch geltend und fordert zudem Zahlung der Abmahnkosten von wenigen hundert Euro.

Wie sollte man auf eine Abmahnung des Deutsche Konsumentenbund e. V. reagieren?

Unserer Erfahrung nach reagieren viele Mandanten falsch, wenn Sie eine Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e. V. oder einem anderen abmahnfähigen Verein bzw. Verband erhalten haben. Da in der Abmahnung nur wenige hundert Euro gefordert werden, wird der Betrag oft vorschnell gezahlt, in der Hoffnung die Sache wäre damit erledigt. Dem ist oft jedoch nicht so, denn viel entscheidender ist es, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben sollen.

Aus einer Unterlassungserklärung können bei weiteren Verstößen Vertragsstrafen geltend gemacht werden, wovon abmahnfähige Vereine und Verbände erfahrungsgemäß nicht selten auch Gebrauch machen. Zudem ist eine abgegebene Unterlassungserklärung langfristig bindend und im Nachhinein kaum zu ändern. Daher sollten vorformulierte Unterlassungserklärungen nicht unterschrieben werden, da sie möglicherweise zu weit gefasst sein könnten. Stattdessen sollte von einem Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden. 

Warum lohnt sich ein Anwalt auch immer bei Abmahnungen mit geringen Kosten?

Zunächst kann ein Anwalt für Sie prüfen, ob und in welchem Umfang die vom Deutschen Konsumentenbund e. V. geltend gemachten Ansprüche bestehen und ob der VSW im Einzelfall überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist.

Darüber hinaus kann Ihr Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die in Ihrem Interesse nur das Nötigste enthält. Auch kann Ihr Anwalt Sie genau darüber aufklären, was Sie zukünftig beachten müssen, um Vertragsstrafen oder erneute Abmahnungen zu vermeiden.

Kurzgefasst: Unsere Tipps zum Umgang mit einer Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes e. V.

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht ignoriert werden. Bei einer Nichtreaktion auf die Abmahnung, ist nicht ausgeschlossen, dass der Abmahnende versucht, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Daher möchten wir Ihnen folgende Tipps zum Umgang mit Abmahnungen geben:

  • Fristen wahren.
  • Keine persönliche Kontaktaufnahme zu den Abmahnenden.
  • Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Unterlassungserklärung nur mithilfe eines fachkundigen Anwalts abgeben.
  • Nicht zahlen ohne vorherige anwaltliche Überprüfung.
  • Anwaltlich beraten lassen, um zukünftige Kosten, z. B. durch Vertragsstrafen zu vermeiden.

Wir beraten bundesweit zu Abmahnungen!

Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch, wenn Sie eine Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e. V. oder einem anderen Verein bzw. Verband erhalten haben. Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg schon seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gerne helfen Ihnen Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht auch mit Ihrer Abmahnung weiter. Sie erreichen uns unter:

  • Tel. 040 53308720 oder 030 20649405
  • E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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