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Abmahnung durch Anwalt wegen angeblich rechtswidriger Bewertung ⚠️

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Negative Bewertungen im Internet können eine Abmahnung nach sich ziehen, wenn der Vorwurf der Verleumdung, falschen Tatsachenbehauptung oder Schädigung des Geschäftsrufs im Raum steht. Empfänger einer Abmahnung sollten Ruhe bewahren, die Abmahnung genau lesen, alles dokumentieren und schnellstmöglich rechtliche Beratung einholen. Die Abmahnungen können hohe finanzielle Forderungen enthalten, wobei eine anwaltliche Beratung insbesondere bei angeblich falschen oder rechtswidrigen Bewertungen ratsam ist. Rechtsschutzversicherungen übernehmen unter Umständen die Kosten. Es ist wichtig, den Wahrheitsgehalt und die rechtliche Zulässigkeit der Bewertung sorgfältig zu prüfen und eine angemessene Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln, einschließlich der Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ohne Schuldanerkenntnis. Bei allen Schritten sollten nicht nur juristische, sondern auch kaufmännische Aspekte berücksichtigt werden. Anwalt Thomas Feil unterstützt Betroffene bundesweit bei der Abwehr von Abmahnungen wegen Bewertungen und bietet eine Ersteinschätzung für Betroffene an.

Negative Bewertungen in Portal, bei Google, Amazon oder anderen Internetseiten können für Betroffene, die sich über einen Vertragspartner richtig geärgert haben, sehr befreiend sein. 

Manchmal kommt allerdings im Nachgang eine böse Überraschung in Form eines Anwaltsschreibens. Dann wird im Rahmen einer teuren Abmahnung die Löschung der Rezension oder des Kommentars gefordert, und es werden weitere Ansprüche und Anwaltsgebühren, teilweise in erheblicher Höhe, geltend gemacht. 

Ich habe in der letzten Zeit wiederholt Abmahnungen gesehen, die einen sogenannten Gegenstandswert von 30.000,00 Euro und damit Anwaltsgebühren von über 1.500,00 Euro bei einer 1,5-fachen Gebühr fordern.

Zumeist löst ein solches Schreiben bei Betroffenen weiteren Ärger aus. Eher friedliebende Zeitgenossen sind dann geneigt, die Bewertung zu löschen und das Schreiben wegzuwerfen.

Dies ist aber keine gute Idee!

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Instrument, das dazu dient, eine strittige Situation zu klären und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Bei Erhalt einer Abmahnung geht es oft um behauptete Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht oder das Markenrecht. Im Kontext von Bewertungen kann es um den Vorwurf der Verleumdung, der falschen Tatsachenbehauptung oder der Schädigung des Geschäftsrufs gehen.

Warum kann eine schlechte Bewertung zu einer Abmahnung führen?

Schlechte Bewertungen können das Image eines Unternehmens beeinträchtigen und zu finanziellen Verlusten führen. Aus diesem Grund sind Unternehmen oft bestrebt, negative Bewertungen zu bekämpfen. Allerdings ist nicht jede negative Bewertung rechtswidrig. Es kommt darauf an, ob die Bewertung wahrheitsgemäß und fair ist. Eine Abmahnung wegen einer schlechten Bewertung kann dann gerechtfertigt sein, wenn die Bewertung unwahr ist oder das Ziel verfolgt, das Unternehmen gezielt zu schädigen.

Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung

1. Bewahren Sie Ruhe

Der erste Schritt, den Sie unternehmen sollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist, Ruhe zu bewahren. Ich weiß, dass dies in einer solchen Situation einfacher gesagt als getan ist, aber es ist wichtig, dass Sie sich nicht von Ihren Emotionen leiten lassen.

2. Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig durch

Der nächste Schritt besteht darin, die Abmahnung sorgfältig durchzulesen. Stellen Sie sicher, dass Sie genau verstehen, worum es in der Abmahnung geht und welche Rechtsverletzung Ihnen vorgeworfen wird.

3. Dokumentieren Sie alles

Es ist auch wichtig, dass Sie alles dokumentieren. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, die mit der Abmahnung in Zusammenhang stehen. Dies kann Ihnen später bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe helfen.

Rechtsberatung einholen

Nachdem Sie die Abmahnung sorgfältig gelesen und alles dokumentiert haben, sollten Sie einen Rechtsbeistand suchen. Es ist immer ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, insbesondere wenn es um komplexe Rechtsfragen wie IT-Recht geht.

Ich empfehle Ihnen dringend, einen Anwalt zu konsultieren, der auf IT-Recht spezialisiert ist. Er kann die Abmahnung prüfen und Sie darüber beraten, welche Schritte Sie als nächstes unternehmen sollten.

Anwaltliche Beratung bei Abmahnung wegen Bewertung sinnvoll

Ich empfehle, sich bei einer Abmahnung wegen einer angeblich falschen oder rechtswidrigen Bewertung durch einen Anwalt sofort auch ebenfalls anwaltlich beraten zu lassen. Insbesondere wegen der hohen finanziellen Forderungen empfiehlt sich ein solches Vorgehen.

 Wer nicht rechtsschutzversichert ist, scheut häufig die Investition. Meine Erfahrung ist aber, dass mit Nichtstun die Angelegenheit nicht aus der Welt geschafft wird. Es bleibt dann nämlich die Frage, wer die Kosten der Abmahnung trägt. 

Der Auftraggeber, sprich der Unternehmer oder der Arzt, der den abmahnenden Anwalt eingeschaltet hat, wird in der Regel unmotiviert sein, die Kosten zu übernehmen. 

Daher wird im Nachgang zu einer Abmahnung die Durchsetzung der Anwaltsgebühren erwartet und gegebenenfalls gerichtlich erfolgen. Insoweit ist frühzeitige Abwehr von unberechtigten Forderungen sinnvoll.

Hilft die Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung wegen Bewertung?

Ob die Rechtsschutzversicherungen in solchen Fällen eingreifen, hängt sehr vom Versicherungsvertrag. Einige Versicherungsverträge haben Ausschlussklauseln hinsichtlich Unterlassungsansprüchen. Da aber auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, übernehmen einige Rechtsschutzversicherungen die Kostendeckung.

Ich bin an dieser Stelle sehr pragmatisch orientiert und fragen einfach bei der Rechtsschutzversicherung nach, ob eine Kostendeckung übernommen wird. Dies erspart lange interne Diskussionen und klärt die Angelegenheit zeitnah.

Wenn die Rechtsschutzversicherung keine Kostendeckung übernimmt, sollte mit dem beauftragten Anwalt im Vorfeld geklärt werden, welche finanziellen Forderungen bei der Bearbeitung der Angelegenheit entstehen. 

Wenn beispielsweise der von der Gegenseite angesetzte Gegenstandswert völlig überhöht ist, ist es in internen Vereinbarungen mit dem eigenen Anwalt möglich, für die Abrechnung einen anderen Gegenstandswert festzulegen, der niedrigere Gebühren auslöst und den Vorgaben der Rechtsprechung entspricht.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Gerichte einen Gegenstandswert zwischen 10.000,00-20.000,00 Euro bei Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen wegen angeblichen oder tatsächlichen falschen oder rechtswidrigen Bewertungen und Rezensionen für angemessen ansehen.

Abmahnung nach Bewertung: Was ist konkret zu tun?

Sie sollten im ersten Schritt eine qualifizierte Anwaltskanzlei suchen, die sich mit Bewertungen auskennt. Es muss kein Nachteil sein, wenn die Anwaltskanzlei sowohl für die Löschung und Beseitigung von negativen Bewertungen kompetent ist, als auch die Abwehr von Abmahnungen berät. 

Häufig ist es gut, wenn eine Anwaltskanzlei beide Seiten und die Beweggründe sowie die kaufmännischen Aspekte beurteilen kann. Dies lässt dann immer Rückschlüsse zu, welche nächsten Schritte erfolgversprechend sind.

Dann ist im internen Mandatsverhältnis realistisch und offen zu besprechen, ob die Bewertung tatsächlich falsch und/oder rechtswidrig ist. Wenn beispielsweise behauptet wird, das Unternehmen habe eine betrügerische Führung, so wird vermutlich ein konkreter Betrug nicht nachweisbar sein. Dann wäre eine solche Bewertung unzulässig und rechtswidrig.

Aus juristischer Perspektive wird zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung unterschieden.

Zwar gibt es im Internet diverse Beispiele, die eine Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung verdeutlichen sollen. In diesem Blogbeitrag werden keine weiteren neuen Beispiele diesen Aufzählungen hinzugefügt.

Nach meiner Einschätzung sind viele Beispiele nicht hilfreich, da es jeweils auf die konkrete Formulierung im Wortlaut und im Gesamtzusammenhang ankommt. Es ist nicht allein auf den Wortlaut abzustellen, sondern auch der Gesamteindruck ist in die Bewertung mit einzubeziehen.

Abwägung Chancen und Risiken

Ich erörtere mit meinen Mandanten offen, wie ich die jeweiligen Äußerungen einschätze und signalisieren auch deutlich, wenn ich in meiner Einschätzung nicht zu einem abschließenden Ergebnis kommen.

 Manche Formulierungen lassen sich nicht eindeutig als Meinungsäußerung oder falsche Tatsachenbehauptung identifizieren. Auch dies ist zu besprechen und führt letztendlich zu juristischen Konsequenzen.

Wenn abschließend erörtert wurde, wie die Bewertung oder Rezension einzuordnen ist, können die nächsten Schritte abgeleitet werden. Dann ist zu überlegen, ob eine geänderte Unterlassungserklärung, häufig ohne Schuldanerkenntnis abgeben wird. Auch hier kommt es wieder auf die Formulierungen an. 

Weiterhin ist zu klären, wie mit den finanziellen Forderungen oder Anwaltsgebühren umzugehen ist. Teilweise wird in den Abmahnungen auch ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Auch auf diese Anforderungen ist zu antworten.

Bei allen nächsten Schritten ist mit den Mandanten nicht nur der juristische Aspekt zu klären, sondern es sind auch jeweils vom Anwalt die kaufmännischen Folgen aufzuzeigen. Konkret muss besprochen werden, welche Kosten im Falle einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Mandanten zukommen können.

Teilweise wollen Mandanten unter allen Umständen ihr kaufmännisches Risiko möglichst gering halten. Dann ist auch auf eine entsprechende Strategie und ein entsprechendes weiteres Vorgehen einzugehen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen negativer Bewertungen erhalten haben, können Sie gern im Rahmen einer Ersteinschätzung auf mich zukommen. Bitte übersenden Sie die Abmahnung an anwalt@thomas-feil.de.

ich kann Ihnen dann zeitnah eine Rückmeldung geben, ob Sie sich erfolgreich gegen die in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen zur Wehr setzen können. Ich unterstütze Betroffene im gesamten Bundesgebiet bei der Abwehr von Abmahnungen wegen angeblich rechtswidriger oder angeblich falscher Rezensionen und Bewertungen.

Foto(s): Feil

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