Abmahnung durch Anwaltskanzlei Schleinkofer für Kochmesser.de

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Die Kanzlei Schleinkofer mahnt für die Kochmesser.de Import GmbH & Co. KG unter markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ab. Gegenstand unserer vorliegenden Berichterstattung ist die Abmahnung eines eBay-Onlinehändlers wegen der Bezeichnung „Switzerland“.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der Kanzlei Schleinkofer oder gar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir helfen bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie profitieren von unserer Erfahrung!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine Aufforderung erhalten, im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kochmessern, die nicht in der Schweiz hergestellt wurden, im geschäftlichen Verkehr bei der Beschreibung der Messer folgende Aussagen oder kerngleiche Aussagen zu verwenden: „Switzerland“. Gerügt wird ein Verstoß gegen die §§ 126, 127 MarkenG und die §§ 3, 5 UWG.

3. Was fordert man von Ihnen?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche eine „angemessene“ Vertragsstrafe für jeden Fall der künftigen und schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das beanstandete Verhalten (s. Ziff. 2) vorsieht. Bitte beachten Sie, dass, obwohl die Vertragsstrafe von Rechtsanwalt Schleinkofer in dem uns vorliegenden Fall nicht exakt vorgegeben wird, Gerichte häufig allgemein in vergleichbaren Angelegenheiten Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro für angemessen erachten. Rechtsanwalt Schleinkofer fordert darüber hinaus in dem uns vorliegenden Schreiben für die anwaltliche Abmahnung des o.g. Verhaltens (s. Ziff. 2) die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.141,90 EUR (ohne Mehrwertsteuer) bei einem Streitwert von 30.000 EUR.

4. Was wir Ihnen empfehlen

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite bzw. deren Prozessbevollmächtigten keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab, unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir melden auch Ihre Marke an, sichern Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen, wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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