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Abmahnung durch Barmeister24 GmbH und Hämmerling-Legal wegen Produktfotos? Ein Ratgeber

  • 3 Minuten Lesezeit

In der digitalen Welt von heute, wo Online-Marktplätze wie Kleinanzeigen.de und eBay.de eine zentrale Rolle im Kauf- und Verkaufsprozess spielen, ist die Verwendung von Produktfotos eine gängige Praxis. Doch diese scheinbar harmlose Handlung kann unerwartete rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Viele Menschen sehen sich mit Abmahnungen konfrontiert, die behaupten, ihre Nutzung von Produktfotos verletze Urheberrechte. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das Thema, inklusive eines spezifischen Falles, und informiert über die Rechtsprechung deutscher Gerichte in ähnlichen Angelegenheiten.

Der Fall Barmeister24 GmbH: Eine urheberrechtliche Abmahnung

Die Barmeister24 GmbH aus Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Klama und Rechtsanwalt Lars Hämmerling aus Hamburg, ist im Bereich des Gaststättenbedarfs aktiv. Barmeister24 GmbH verwendet z. B. auf der gewerblichen Website Barmeister24.de Fotos von Gläsern von namhaften Getränkemarken. Wer Urheber der Fotos ist, wird weder auf der o. g. Website noch in den Abmahnungen von Rechtsanwalt Hämmerling angegeben. Ein aktuell vorliegender Fall betrifft die Abmahnung wegen der kurzzeitigen privaten Verwendung eines einzigen Produktfotos auf kleinanzeigen.de. Dies verletze angeblich Nutzungsrechte der Barmeister24 GmbH, so Hämmerling.

Die Hämmerling Legal-Abmahnung im Detail

In dieser speziellen Abmahnung geht es um die Nutzung eines Fotos, das mehrere Biergläser der Marke Bitburger zeigt, wie bereits oben erwähnt, für wenige Tage in einer privaten Verkaufsanzeige. Rechtsanwalt Hämmerling fordert deshalb

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  2. Schadensersatz in Höhe von 594 Euro,
  3. Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 280,60 Euro
  4. Erstattung von "Recherchekosten" in Höhe von 85 Euro,

also insgesamt 959,60 Euro für seine Mandantin Barmeister24 GmbH ein. Die Entstehung der Recherchekosten wird in keiner Weise nachgewiesen oder auch nur aufgeschlüsselt.

Rechtliche Bewertung und Schadensersatzforderungen

Die Schadensersatzforderung basiert auf der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird die fiktive Lizenzgebühr ermittelt, die unter hypothetischen Umständen für die Nutzung des Bildes hätte gezahlt werden müssen. Der Urheber kann somit die angemessene fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz verlangen.

Einschätzung der Angemessenheit

Eine Schadensersatzforderung von 594 Euro pro Foto erscheint für die kurzzeitige Nutzung eines einfachen Produktfotos in einer privaten Verkaufsanzeige als geradezu absurd unverhältnismäßig. Derartige Lichtbilder werden massenweise erstellt und für einen geringen ein- bis zweistelligen Eurobetrag lizenziert. Folglich kann auch der Lizenzschaden für derartige Produktfotos allenfalls im niedrigen ein- bis zweistelligen Eurobereich liegen. Diese Ansicht wird durch zahlreiche Urteile deutscher Gerichte gestützt, die in ähnlichen Fällen entschieden haben.

Rechtsprechung deutscher Gerichte

In der Vergangenheit haben deutsche Gerichte mehrfach zu Gunsten der Beklagten in Fällen von urheberrechtlichen Abmahnungen entschieden, insbesondere wenn die Nutzung der Bilder in einem nichtkommerziellen Kontext erfolgte. Diese Urteile betonen oft, dass die Höhe der Schadensersatzforderungen angemessen sein muss und der tatsächlichen Nutzungssituation Rechnung tragen sollte.

Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, ist es ratsam, diese durch einen spezialisierten Anwalt wie Rechtsanwalt Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2011, überprüfen zu lassen. Eine rechtliche Beratung kann schnell klären, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist und welche Schritte sofort eingeleitet werden sollten.

Mögliche Gegenmaßnahmen

Je nach Einzelfall kann die Abmahnung auch postwendend zurückgewiesen werden. Unter bestimmten Umständen besteht zudem die Möglichkeit, die Erstattung der eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden zu fordern und notfalls einzuklagen. Dies haben wir schon häufiger erfolgreich getan, wenn Abmahner Fehler in ihren Abmahnungen begingen.

Zusammenfassung

Die unerlaubte Verwendung von Produktfotos auf Online-Marktplätzen kann zu urheberrechtlichen Abmahnungen führen. Die o. g. Abmahnung von Barmeister24 GmbH und Hämmerling-Legal unterstreicht die Wichtigkeit, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein und behauptete Ansprüche und Forderungen in Abmahnungen genauestens prüfen zu lassen. Die Rechtsprechung in Deutschland zeigt, dass nicht jede Schadensersatzforderung als angemessen betrachtet wird. Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen, um ihre Situation korrekt einzuschätzen und angemessen zu reagieren.


Noch Fragen? Wir helfen gerne! Einfach sofort Abmahnung an uns mailen!

Wir melden uns unverzüglich mit einer ersten Einschätzung, Handlungsoptionen und einem Angebot betreffend unsere Vergütung.

Foto(s): Titelbild: Midjourney (Prompt: Lars Rieck), Portrait: Jule Feddersen


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