Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Bereich Heilmittel

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichten von Abmahnungen durch den Verband Sozialer Wettbewerb e.V., der u.a. irreführende Heilmittelwerbung beanstandet. Gegenstand der Abmahnungen sind z. B. Werbetexte/Angebote von Arztpraxen oder von Vertreibern medizinischer Geräte.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung des Verbands oder gar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns gleich an! Wir sind bundesweit für Sie da. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie profitieren von unserer Erfahrung!

2. Was ist passiert?

Sie haben die Aufforderung erhalten, ein bestimmtes irreführendes Verhalten zu unterlassen. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt im Besonderen die Verwendung wissenschaftlich nicht abgesicherter Wirkungsbehauptungen ab – sowohl in Hinblick auf Medikamente als auch auf Therapien oder medizinische Verfahren. Dabei werden häufig Texte in ihrer Gesamtheit beanstandet, die durchaus auch unproblematische Äußerungen enthalten können.

3. Was fordert man von Ihnen?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Verstoß vorsieht. Darüber hinaus sollen Aufwendungen des Vereins in Höhe von 178,50 EUR inkl. MwSt. erstattet werden. Diese Kosten erhöhen sich jedoch signifikant, wenn der Verband einen Rechtsanwalt (in der Regel Burchert & Partner Rechtsanwälte aus Berlin) einschaltet.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie keinerlei Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie noch keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten!
e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht und speziell das Heilmittelwerberecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen, wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema