Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wegen Wettbewerbsverstößen

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Wir berichten über eine Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin.

Gegenstand dieser Abmahnung ist das Bewerben eines Abnehm-Programms von 21 Tagen mit der Aussage, dass Abnehmen einfach sei, mit dauerhaften Erfolgen und dass man auch ohne Sport genussvoll, schnell und einfach abnehmen könne.

Hierin liege, so der Verband, eine Irreführung gemäß §§ 5 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), 3 HWG (Heilmittelwerbegesetz), da der Verbraucher davon ausgehe, innerhalb von 21 Tagen die angestrebten Ziele tatsächlich erreichen zu können, eine Gewichtsabnahme innerhalb von 21 Tagen aber ohne zusätzliche Bewegung nicht zu erreichen sei.

1. Was ist passiert?

Ein Onlinehändler, der in seinem Onlineshop ein Abnehmprogramm / Schlankheitsprogramm bewarb, erhielt von dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) eine Aufforderung, vorgenannte Wettbewerbsrechtsverletzung zu unterlassen.

2. Was wird gefordert?

Neben der Unterlassung verlangt der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) auch Ersatz seiner Aufwendungen in Höhe von 178,50 EUR (150,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.). Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine bezifferte Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung – auch für den Fall der Zuwiderhandlung durch Erfüllungsgehilfen – gefordert wird.

3. Unsere Empfehlung

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder wurde Ihnen vielleicht sogar eine einstweilige Verfügung bzw. Hauptsacheklage zugestellt? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Sie finden auf unserer deutschen Kanzlei-Website damm-legal [s. rechte Spalte] eine umfassende Gegnerliste. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben! Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit dem Verband Sozialer Wettbewerb auf.

b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.

c. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen unserer Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen in diesem Bereich und sind mehrfach mit BGH-Rechtsanwälten vor dem Bundesgerichtshof aufgetreten. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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