Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH: Frank Ocean -

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Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nimmt im Auftrag der Universal Music GmbH Anschlussinhaber auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Inhaber von Internetanschlüssen wird in Abmahnungen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt über Online-Tauschbörsen (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Dabei handelt es sich unter anderem um den Titel "Lost" von Frank Ocean.

Gefordert wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Dabei wird ihm zur Erfüllung der Forderungen eine knappe Frist gesetzt. Zudem ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Darüber hinaus wird dem angeblichen Rechtsverletzer aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von 1200,- EURO unterbreitet, mit dessen Annahme die Auftraggeberin sämtliche bzgl. des behaupteten Verstoßes entstandenen Ansprüche als abgegolten ansehe. Es ist zu beachten, dass sich der besagte Titel womöglich auch auf verschiedenen Samplern und Chartcontainern befindet. Dies sind Zusammenstellungen von diversen Musiktiteln unterschiedlicher Rechteinhaber. Dabei kommt es häufig vor, dass nicht nur ein, sondern gleich mehrere Titel einer solchen Kompilation als jeweils einzelne Werke durch verschiedene Kanzleien für die entsprechenden Urheber abgemahnt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann. Daher besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u. U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war. Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin


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