Abmahnung durch Sasse & Partner: „Fear The Walking Dead“ (Folge 1: „Pilot”)

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Im Auftrag der Splendid Film GmbH fordert die Kanzlei Sasse & Partner erneut eine Unterlassungserklärung und macht ein Vergleichsangebot. Diesmal handelt es sich um die erste Folge der ersten Staffel.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „Pilot“ der Serie „Fear The Walking Dead“ – Wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „How I Met Your Mother”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Homeland”, „The Walking Dead”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Crossing Lines”, „The Americans”, „New Girl”, „Arrow”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc ...

Die Serie ist ein Spin-off der Fernsehserie „The Walking Dead“ und basiert auf vollkommen neue Figuren. Sie setzt kurz vor der Mutterserie ein, wo Zivilisation noch intakt ist und es lediglich zu vereinzelten Beißerangriffen kommt.

Es handele sich um eine Urheberrechtsverletzung durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (oft durch sog. Torrents) -Netzwerken. So wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Folgen der 1. Staffel lauten im Übrigen:

Ep 6 „The Good Man“

Ep 5 „Cobalt“

Ep 4 „Not Fade Away“

Ep 3 „The Dog“

Ep 2 „So Close, Yet So Far“

Ep 1 „Pilot“

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger der „Fear The Walking Dead“ (Folge 1: „Pilot“)-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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