Abmahnung durch Waldorf Frommer: Constantine (Serie)

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Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc... und nun auch „Constantine”.

Die US-amerikanische Fernsehserie, welche auf den von DC Comics publizierten Hellblazer-Comics basiert und am 24. Oktober 2014 ihre Premiere beim Sender NBC feierte, wurde kürzlich wegen unverhältnismäßig schwacher Quoten nach einer Staffel eingestellt. Pro7 plant die Ausstrahlung im deutschsprachigen Raum.

Konnten Sie dies nicht abwarten und wurden nun abgemahnt? 

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH erneut ab.

Es geht dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an den Folgen der ersten Staffel der Serie „Constantine”.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Die Folgen der 1. Staffel lauten:

Ep 13 Waiting for the Man
Ep 12 Angels and Ministers of...
Ep 11 A Whole World Out There
Ep 10 Quid Pro Quo
Ep 9 The Saint of Last Resor...
Ep 8 The Saint of Last Resorts
Ep 7 Blessed Are the Damned
Ep 6 Rage of Caliban
Ep 5 Danse Vaudou
Ep 4 A Feast of Friends
Ep 3 The Devil's Vinyl
Ep 2 The Darkness Beneath
Ep 1 Non Est Asylum

Vorsicht: Es besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

Wie können Sie sich bei dieser „Constantine”-Abmahnung verhalten?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslangen Vertragsstrafen führen können.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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