Abmahnung durch Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox (Das erstaunliche Leben des Walter Mitty u.a.)

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte waren bisher für verschiedene Auftraggeber unter anderem mit der Versendung urheberrechtlichen Abmahnungen beauftragt. Die Betreffzeile in der Abmahnung lautet „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“. 

Zu den Auftraggebern, für die die Münchener Kanzlei solche urheberrechtlichen Abmahnungen verschickt hat, gehört beispielsweise die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Für diese hat Waldorf Frommer u.a. Urheberrechtsverletzungen an den Filmen

„Monuments Men – Ungewöhnliche Helden” und

„Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ abgemahnt.

Der Kinofilm „Monuments Men – Ungewöhnliche Helden” ist im Februar bei uns in den Kinos angelaufen. In dem Film hat George Clooney sowohl Regie geführt, als auch eine der Hauptrollen an der Seite von u.a. Matt Damon, Bill Murray und Cate Blanchett übernommen. Die Handlung spielt in Europa gegen Ende des zweiten Weltkrieges. Clooney spielt einen Kunstprofessor, der mit seiner Truppe die Verschleppung von Kunstwerken durch die Nazis aufdecken soll.

In der Komödie „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ spielt Ben Stiller den im Fotoarchiv des Life!-Magazins arbeitenden Walter Mitty, der sich immer in Tagträume flüchtet. In seinen Tagträumen findet er endlich seine große Liebe und erlebt spannende Abenteuer. Im wahren Leben verguckt er sich in seine neue Kollegin Cheryl. Walter traut sich jedoch nicht, sie anzusprechen. Als eines Tages die letzte Printausgabe des Life!-Magazins mit einem Bild eines berühmten Life!-Fotografen herausgebracht werden soll, dieses jedoch verschwunden ist, beginnt für Walter eine unglaubliche Reise.

Einige wesentliche Punkte haben die genannten Abmahnungen gemeinsam:

1. Der Adressat soll durch Anbieten der jeweiligen Datei auf einer Internet-Tauschböse angeblich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

2. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

3. Es wird die Zahlung eines Geldbetrages von 815,00 Euro (Schadensersatz und Aufwendungsersatz) gefordert.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse nicht übereilt und ungeprüft den Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer nachkommen. Es ist ratsam, die Abmahnung zunächst von einem auf den Bereich Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen und auf eine Herabsenkung des geforderten Betrages hinwirken.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sind wir Ihnen bundesweit bei der Abwehr der gegen Sie geltend gemachten Forderungen behilflich. Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zu Verfügung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.abmahnsoforthilfe.de


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