Abmahnung durch Waldorf Frommer: „Gotham“

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung an der Serie „Gotham“ vorgeworfen – wie können Sie reagieren? Oft sind die Vorwürfe unberechtigt!

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der Serie „Gotham“ ab.

Konkret bezieht sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte die Serie zum Download bereitgestellt haben soll. Stets ist der Inhaber des Internetanschlusses Adressat der Abmahnung, weil es eine tatsächliche Vermutung dafür gibt, dass der Anschlussinhaber die behauptete Rechtsverletzung begangen haben soll.

Die Serie basiert auf dem Batman-Comicuniversum von DC Comics. Gegenstand einer Abmahnung könnte daher auch der aktuelle Kinofilm „Gotham“ (2017) werden.

Was wird von Ihnen verlangt? Und was wird Ihnen zur Lösung angeboten?

Es wird zunächst verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu zahlen und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Sodann wird Ihnen ein Angebot für eine „unkomplizierte“ Erledigung der Abmahnung gemacht. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von mehreren hundert Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der „Gotham“-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne individuelle Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen haben und nicht sicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen, vereinbaren Sie eine Erstberatung bei uns. Diese ist für Sie unverbindlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auch auf unserer Kanzlei-Homepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema