Abmahnung durch Waldorf Frommer: "La La Land"

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“La La Land“ ist ein US-amerikanischer Spielfilm aus dem Jahr 2016. Das Filmmusical basiert auf den vier Jahreszeiten und ist entsprechend in vier Kapitel („Winter“, „Frühling“, „Sommer“, „Herbst“) und einen Epilog gegliedert. Der Film handelt von einem ambitionierten Jazzpianisten (Ryan Gosling) und einer Schauspielerin (Emma Stone), die in Los Angeles nach beruflichem Erfolg, Ehre und Anerkennung suchen – und sich schließlich ineinander verlieben.

Berichten zur Folge geht derzeit die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen angeblich illegalem Filesharing des Filmes “La La Land“ vor und verschickt im Auftrag der Studiocanal GmbH Berlin Abmahnungen.

Die Forderung? Eine vorformulierte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer kurzen Frist von wenigen Tagen unterschrieben, sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 915,00 € gezahlt werden.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger einer “La La Land“-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann



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