Abmahnung durch Waldorf Frommer: Lucifer („Take Me Back to Hell“)

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Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an der Folge „Take Me Back to Hell“ der 1. Staffel der Serie „Lucifer” ab. In der Serie „Lucifer“ ist der der Teufel in Person so dermaßen gelangweilt, dass er sich in Los Angeles niederlässt und für die LAPD arbeitet. Als Polizist sucht er die in seinem Dasein vermisste Würze, indem er bei der Verbrecherjagd hilft …

Weitere Titel der ersten Staffel:

Ep 13 „Take Me Back to Hell“
Ep 12 „#TeamLucifer“
Ep 11 „St. Lucifer“
Ep 10 „Pops“
Ep 9 „A Priest Walks Into a Bar”
Ep 8 „Et Tu, Doctor?“
Ep 7 „Wingman“
Ep 6 „Favorite Son“
Ep 5 „Sweet Kicks“
Ep 4 „Manly Whatnots“
Ep 3 „The Would-Be Prince of Darkness”
Ep 2 „Lucifer, Stay. Good Devil“
Ep 1 „Pilot“

Was wird von Ihnen verlangt?

Für das Anbieten einer Folge der Serie „Lucifer“ verlangt Waldorf Frommer für die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten. Dies beträgt dann üblicherweise 519,50 Euro pro Folge. Innerhalb einer kurzen Frist soll im Übrigen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Die Vorwürfe können unberechtigt sein!

Fest steht, dass trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auch weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf sind.

Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Modern Family”, „The Vampire Diaries”, „Arrow”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Homeland”, „Blindspot”, „Brave Guy”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „The Walking Dead”, „Crossing Lines”, „The Simpsons”, etc., und nun auch Folgen der Serie „Lucifer”.

Wie können Sie mit der „Lucifer”-Abmahnung umgehen?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen – bis zu lebenslang – zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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