Abmahnung durch Waldorf Frommer: „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

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Haben auch Sie eine Abmahnung zugeschickt bekommen? Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ vorgeworfen – wie können Sie darauf reagieren? Oft sind die konkreten Vorwürfe unberechtigt! Nützliche Hinweise!

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox GmbH wegen des Films „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ ab. Der US-amerikanische Film aus dem Genre Science-Fiction stammt von dem Filmregisseur Wes Ball. Dessen Idee zum Film entsprang dem Buch „Die Auserwählten – Im Labyrinth“ von James Dashner.

In dem Film geht es um eine Gruppe Jugendlicher, die sich an einem Ort befinden, der sich die „Lichtung“ nennt. Dieser ist umgeben von einem riesigen Labyrinth, das sich Nacht für Nacht verändert. Die „Runner“ machen sich jeden Tag aufs Neue auf den Weg, um einen Weg aus dem Labyrinth zu finden und so in ihr eigenes Leben zurückkehren zu können. Dies stellt sich als große Herausforderung dar, da sich das Labyrinth nicht nur nachts verändert, sondern auch von Wesen bewohnt wird, die äußerst gefährlich werden können.

Was können Sie nun tun, wenn Sie eine Abmahnung hierzu erhalten haben?

Hier ein paar Hinweise!

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Erklären Sie der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt nicht selbst. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu bringen.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht in der vorgegebenen Form.
  • Eine zeitnahe Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung verantwortlich sein könnte, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung nicht erfolgen. Es sollte jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden. Insofern ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen haben und nicht sicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen, vereinbaren Sie eine Erstberatung bei uns. Diese ist für Sie unverbindlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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