Abmahnung durch Waldorf Frommer: Serie "Person of Interest"

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Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Person of Interest“ ab. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Nützliche Tipps!

Die Fernsehserie „Person of Interest“ handelt von einem für die US-Regierung entworfenen geheimen Überwachungssystem, das mithilfe künstlicher Intelligenz Daten sammelt, um damit künftige geplante Verbrechen vorhersagen zu können. Die Serie wurde erstmals im September 2011 auf dem amerikanischen Sender CBS ausgestrahlt. In Deutschland war sie ab August 2012 auf RTL Crime zu sehen und ab September 2012 auch im Free-TV auf RTL. „Person of Interest“ besteht zurzeit aus vier Staffeln, wobei noch eine fünfte und letzte Staffel ausgestrahlt werden soll.

Was wird von Ihnen verlangt?

Für das Anbieten einer Folge der Serie „Person of Interest“ verlangt Waldorf Frommer für die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten. Dies beträgt dann üblicherweise mehrere hundert Euro pro Folge. Innerhalb einer kurzen Frist soll im Übrigen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Die Vorwürfe können unberechtigt sein!

Fest steht, dass trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auch weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf sind.

Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt, so z. B. an „Modern Family”, „The Vampire Diaries”, „Arrow”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Homeland”, „Blindspot”, „Brave Guy”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „The Walking Dead”, „Crossing Lines”, „The Simpsons”, „The Big Bang Theory“ etc. und nun auch Urheberrechtsverletzungen an Folgen der Serie „Lucifer”.

Wie können Sie mit der „Person of Interest”-Abmahnung umgehen?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen – bis zu lebenslang – zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auf unserer Kanzleihomepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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