Abmahnung durch Waldorf Frommer: The Simpsons (Folge: "My Fare Lady”)

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Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell erneut im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine Serie ab. Es handelt sich dabei um eine im Raum stehende Urheberrechtsverletzung an einer Folge der 8. Staffel der Serie „The Simpsons“ durch das unbefugte Verbreiten in Torrent Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Es handelt sich konkret um die 14. Folge der 26. Staffel mit dem Titel: „My Fare Lady“.

Weitere Folgen der Staffel 26, die auch Anlass für Abmahnungen sein können:

21 Bull-E
20 Let's Go Fly a Coot
19 The Kids Are All Fight
18 Peeping Mom
17 Waiting for Duffman
16 Sky Police
15 The Princess Guide
14 My Fare Lady
13 Walking Big & Tall
12 The Musk Who Fell to Earth
11 Bart's New Friend
10 The Man Who Came to Be Dinner
9 I Won't Be Home for Christmas
8 Covercraft
7 Blazed and Confused
6 Simpsorama
5 Opposites A-Frack
4 Treehouse of Horror XXV
3 Super Franchise Me
2 The Wreck of the Relationship
1 Clown in the Dumps

Folgendes wird von den Adressaten der Abmahnschreiben verlangt:

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps für die Empfänger der „My Fare Lady“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Auf jeden Fall sollte eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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