Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „A Star Is Born“

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Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer das Filesharing des Films „A Star Is Born“ ab. „A Star Is Born“ ist ein Musikfilm von Bradley Cooper, der am 31. August 2018 seine Premiere feierte und am 3. Oktober 2018 in die deutschen Kinos kam. Es ist das Regiedebüt des Schauspielers, der im Film die Rolle eines Musikers gibt. In der weiblichen Hauptrolle verkörpert Lady Gaga eine junge Musikerin, die über Nacht zum Star wird.

Der Sänger und geniale Gitarrist Jackson Maine, verkörpert von Bradley Cooper, ist ein Star der Musik-Szene, doch er ist dem Alkoholismus verfallen. Sein Gehörschwund nagt an ihm und seine Karriere ist gefährdet. Doch dann lernt er zufällig eine junge Frau namens Ally kennen, deren großes musikalisches Talent ihn sofort in ihren Bann zieht. Sie hat nicht nur eine geniale Stimme, sondern auch die Songs schreibt sie selbst. Allerdings leidet sie unter Minderwertigkeitskomplexen. Zwischen den beiden entwickelt sich eine Liebesgeschichte…

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihmgegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten des Films „A Star Is Born“ verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „A Star Is Born“-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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