Abmahnung FAREDS: "Don Jon" im Auftrag der Don Jon Productions LLC

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Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Ende 2013 sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Sind Sie Empfänger einer Abmahnung der Hamburger Rechtsanwälte FAREDS geworden und werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1200 Euro zu zahlen und fragen sich nun was zu tun ist?

Berichten zufolge mahnen die Rechtsanwälte im Auftrag der Don Jon Productions LLC ab. Es handelt sich um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film “Don John” durch das unbefugte Verbreiten in Peer-to-Peer (bittorrent) Netzwerken.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1200,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Was können Sie tun?

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat - reagieren Sie.

Kann jemand aus dem Haushalt oder dem Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen?

Wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein, schulden Sie keinen Schadenersatz. Dies gelingt oftmals dann, wenn z. B. ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt. Auch haften Sie als Internetanschlussinhaber nicht automatisch als „Störer". Der BGH setzt dazu eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die dann zu einer Haftung führen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werden. Die Erklärung ist zu modifizieren - auch dann, wenn Sie selbst für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich sind. Dadurch sinkt der Streitwert und so ist eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen.

Es sollte eine sachkundige Beratung erfolgen. Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob eine Haftung letztlich besteht.

Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können, wenn Sie die Sache selber in die Hand nehmen. Also seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie die Sache selber in die Hand nehmen möchten und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei erklären.

Gerne stehen wir Ihnen für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Uns finden Sie unter www.ra-juedemann.de.

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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