Abmahnung Frommer Legal für LEONINE LicensingGmbH Everything Everywhere All at Once/The Contractor/John Wick:Wir helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch in den letzten  Wochen wurden uns mal wieder Abmahnungen, gerichtliche Mahnbescheide und Klagen der Kanzlei Frommer Legal aus München vorgelegt. Häufig handelt es sich bei den Abmahnungen aus den letzten Wochen um Abmahnschreiben in Bezug auf den Film Everything Everywhere All at Once. In der letzten Zeit wurden uns auch öfters Abmahnungen in Bezug auf den Film The Contractor (Violence of Art) aber auch in Bezug auf Filme der Reihe John Wick zur Prüfung vorgelegt.

Auftraggeber des Abmahnschreibens ist mal wieder die LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG).

Erst vor Kurzem haben wir über eine Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH berichtet. Hier finden Sie unseren Beitrag:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-kanzlei-frommer-legal-fuer-leonine-licensing-gmbh-three-thousand-years-of-longing-erhalten-wir-helfen-206588.html


Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird von Frommer Legal der Vorwurf gemacht, den Film Everything Everywhere All at Once bzw. The Contractor (Violence of Art) oder einen Film aus der John Wick-Reihe über eine Internettauschbörse (sog. Filesharing) unberechtigterweise zum Download bereitgestellt zu haben.


Was fordert die Frommer Legal für die LEONINE Licensing GmbH ?

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird dem Adressaten des Abmahnschreibens von Frommer Legal ein Vergleichsangebot in Höhe von 980,60 EUR gemacht, sofern es sich um einen Film handelt.


Mir wurde vor wenigen Tagen ein Abmahnschreiben der Frommer Legal Rechtsanwälte vorgelegt, in dem es um drei Filme aus der Reihe John Wick ging (John Wick: Chapter Two, John Wick Chakter 3 - Parabellum und John Wick Chapter 4), in dem sogar fast 2.500.- € an Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten gefordert worden sind!


Ich habe eine Abmahnung von Fromme Legal im Auftrage der LEONINE LIcensing GmbH erhalten, was ist zu tun?

Sie sollten das Abmahnschreiben von Frommer Legal bitte ernst nehmen. Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht sehr weit gehenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abmahnung von Frommer Legal nicht zu ignorieren und insbesondere die darin gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, sondern die Abmahnung zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.            

Handeln Sie mit fachanwaltlicher Unterstützung!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahnung für die LEONINE Licensing GmbH  betreffend den Film The Contractor (Violence of Art) / Everything Everywhere All at Once / John Wick. Aus unserer jahrelangen Erfahrung aus mehreren hundert Abmahnungsverteidigungen wissen wir, welche Schritte erforderlich sind und wie wir ein wirtschaftlich optimales Ergebnis für Sie erreichen.


Falls Vorwürfe berechtigt sind sollte über Einigung nachgedacht werden


Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird.


Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Rufen Sie uns gerne für ein kostenlose Erstberatungsgespräch an (0471/483 99 88 0). Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de ) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.


Unser oberstes Ziel dabei:


Kein Geld für Frommer Legal!

Wir sind u.a. auf die Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie bundesweit zu fairen Pauschalpreisen tätig.


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema