Abmahnung Frommer Legal: The Lodge

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Lodge“.

The Lodge ist ein amerikanisch-britischer Spielfilm aus dem Jahr 2019. In Deutschland kam der Film im Februar 2020 in die Kinos.

Der Film The Lodge handelt von den beiden Geschwister Aidan und Mia. Sie stehen der neuen Freundin ihres Vaters Richard ablehnend gegenüber. Um das Verhältnis zu verbessern machen sie einen gemeinsamen Ausflug in die abgelegene Familienlodge. Doch Richard muss zurück zur Arbeit und so müssen die Kinder und seine neue Freundin Grace alleine dort bleiben. Sie werden eingeschneit.Als sie langsam auftauen und Grace besser kennelernen wollen kommt es zu unheimlichen Vorkommnissen. Verborgene Dämonen aus Grace streng religiösen Kindheit drohen aufzusteigen. Die Kinder lassen Grace glauben dass sie tot sind. Sie verstecken Nahrungsmittel, Kleidung und die für Grace wichtigen Medikamente. Das Ganze, vermischt mit Graces Visionen und Schuldgefühlen, führt zum Showdown bei dem Grace alle umbringt.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „The Lodge" - Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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