Abmahnung Frommer Legal: Wrong Turn

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Wrong Turn“.

Wrong Turn ist ein Horror-Thriller, der am 26. Januar 2021 in den US-Kinos erschien. Seit Mai 2021 ist der Film unter dem Titel Wrong Turn – The Foundation bei Sky verfügbar, und seit Juli 2021 auch auf DVD und Blu-ray erhältlich.

Der Film handelt von der in New York lebenden Jen Shaw und ihrem afroamerikanischen Freund Darius. Sie machen sich gemeinsam mit zwei befreundeten Paaren auf nach Virginia, um dort den Appalachian Trail entlang zu wandern. Sie werden von den Bewohnern eines Kleinstädtchens gewarnt, dass die Wälder dort unheimlich sind und dass sie auf jeden Fall auf dem markierten Weg bleiben sollen. Dennoch verlassen sie den Weg, weil sie die Überreste einer alten Festung aus dem Bürgerkrieg sehen wollen. Dabei wird einer von Ihnen – Gary -durch einen plötzlich hinab rollenden Baumstamm getötet. Daraufhin wollen sie alle schnell zurück auf den Pfad, aber sie verlaufen sich. So müssen sie schließlich in der Wildnis ihr Nachtlager aufschlagen.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten des Films „Wrong Turn“ verlangt Frommer Legal mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 938,50  EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Wrong Turn" - Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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