Abmahnung Fußballclubs (HSV, Union Berlin, BVB) z.B. durch BluePort Legal, Dres Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

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Achtung beim Verwenden von Fußballverein-Logos bzw. -Namen für gewerbliche Verkaufsangebote! Namen und Logos der Vereine sind in der Regel markenrechtlich bzw. kennzeichenrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden.

In der Vergangenheit haben wir bereits über verschiedene Fußballvereine berichtet, die markenrechtlich abgemahnt haben. Uns sind zum Beispiel folgende bekannt:

  • Hamburger Sportverein bzw. HSV Fußball AG (unserer Kenntnis nach zuletzt durch BluePort Legal vertreten)
  • 1. FC Nürnberg (unserer Kenntnis nach zuletzt durch BluePort Legal vertreten)
  • Borussia Dortmund bzw. BVB Merchandising GmbH (unserer Kenntnis nach zuletzt durch Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vertreten)
  • VfB Stuttgart bzw. VfB Stuttgart 1893 AG (unserer Kenntnis nach zuletzt durch BluePort Legal vertreten)
  • 1. FC Union Berlin (unserer Kenntnis nach zuletzt durch BluePort Legal vertreten)

Wenn von einem Fußballclub markenrechtliche Verstöße erkannt werden, kann eine Abmahnung folgen. In uns bekannten Abmahnungen von Fußballclubs wurden Forderungen gestellt, wie

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (oft war eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt)
  • Zahlung der Abmahnkosten im vierstelligen Bereich
  • Schadensersatz (z.T. noch keine konkrete Berechnung)
  • Auskunftserteilung

Bei Abmahnung schnell und richtig reagieren!

Abmahnungen von Fußballvereinen sind ernst zu nehmen und ein frühzeitiges Handeln ist zur Vermeidung weiterer Unkosten sehr wichtig.  Allerdings sollte als Erstes genau geprüft werden, ob geltend gemachte Ansprüche gegen Sie dem Grunde nach und in der genannten Höhe bzw. Umfang überhaupt bestehen.

Auf keinen Fall sollten Sie ungeprüft eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben! Auch von der Erfüllung weiterer Forderungen wie Zahlung sollten Sie absehen, bevor diese im Detail geprüft wurden. Es empfiehlt sich, sich nach Erhalt einer Abmahnung umgehend anwaltlich beraten zu lassen. So können Sie möglicherweise Unkosten vermeiden und rechtliche Waffengleichheit mit den Abmahnenden herstellen.

Unsere Fach- und Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung!

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg:


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