Abmahnung HWG, Heilmittelwerbegesetz, Heilmittelwerberecht? Fachanwalt berät!

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Abmahnung HWG, Heilmittelwerbegesetz, Heilmittelwerberecht? Fachanwalt berät!


Eine Abmahnung HWG wird immer dann ausgesprochen, wenn ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz festgestellt wird, der auch wettbewerbliche Relevanz aufweist. Die Abmahnung HWG stellt dabei ein probates Mittel dar, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz abzustellen. Gerne beraten und vertreten wir Sie bei einer Abmahnung im Heilmittelwerbegesetz zu allen Fragen rund um das Heilmittelwerberecht. Weitere Informationen über uns und unsere Tätigkeit im Heilmittelwerberecht finden Sie hier:


Anwalt HWG -LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Abmahnung HWG: Wer darf abmahnen?


Die Befugnis zur Abmahnung im Heilmittelwerbegesetz bestimmt sich nach den Vorschriften im UWG. Danach sind Mitbewerber und gewisse Verbände klagebefugt.


Abmahnung durch Mitbewerber


Klagebefugt sind Mitbewerber, die gleichartige Waren oder Dienstleistungen in nicht unerhebliche Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Dabei ist die Mitbewerbereigenschaft weit auszulegen und jeweils im Einzelfall zu prüfen. Es kann also durchaus sein, dass ein Arzt nicht nur von einem Arzt abgemahnt werden kann, sondern von anderen Marktteilnehmern aus dem Bereich des Gesundheitswesens.


Abmahnung durch Wirtschaftsverbände


Eine Abmahnung Heilmittelwerberecht wird häufig von qualifizierten Wirtschaftsverbänden ausgesprochen. Hierbei sind uns bislang insbesondere aufgefallen:



Es ist aber nicht auszuschließen, dass Abmahnungen im Heilmittelwerbegesetz auch von weiteren Verbänden ausgesprochen werden, da diese Verstöße leicht zu recherchieren sind und daher ein attraktives Ziel für Abmahnungen bieten.


Abmahnung Heilmittelwerbegesetz: Welche Verstöße werden abgemahnt?


Gegenstand einer Abmahnung Heilmittelwerbegesetz sind häufig ähnlich gelagerte Verstöße, von denen wir einige aufführen:


Abmahnung Vorher Nachher Bilder


Vorher Nachher Bilder sind eine sehr beliebte Materie die immer wieder Gegenstand einer Abmahnung HWG ist. Als Vorher Nachher Bilder wird die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach einem operativen plastisch-chirurgischen Eingriff genannt. Solche Vorher Nachher Bilder sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.


Nicht belegte Wirkaussagen


Ein sehr beliebter Gegenstand von einer Abmahnung HWG sind Wirkaussagen, welche der Werbende nicht belegen kann. Hieran legt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an.

Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Studienergebnisse, die in der Werbung oder im Prozess als Beleg einer gesundheitsbezogenen Aussage angeführt werden, sind grundsätzlich nur dann hinreichend aussagekräftig, wenn sie nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden. Dies erfordert nach dem sogenannten "wissenschaftlichen Goldstandard" im Regelfall, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist


Abmahnung HWG, Heilmittelwerberecht, Heilmittelwerbegsetz erhalten?


Wenn Sie eine Abmahnung HWG wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerberecht erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit zu allen Fragen zum Thema Abmahnung Heilmittelwerbegesetz:


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Foto(s): LL

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