Abmahnung: Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann &Partner Rechtsanwälte für Brand Commerce GmbH

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Durch die Brand Commerce GmbH erfolgte eine Abmahnung bezüglich Verstößen gegen die Textilkennzeichnungsverordnung. Da solche Verstöße relativ häufig vorkommen, stellt dies immer ein aktuelles Themengebiet dar.

Die Abmahner

Die Brand Commerce GmbH, Wallstr. 43, 21335 Lüneburg, vorliegend vertreten durch die Kanzlei CBH (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Laut der Abmahnung seien der Abgemahnte sowie die Brand Commerce GmbH im Bereich der Herstellung, des Angebots und des Vertriebs von Kleidungsstücken, Accessoires und Schuhen auf der Plattform eBay tätig.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird ein Wettbewerbsverstoß durch falsche Angaben zu den in den Textilien enthaltenen Fasern vorgeworfen, konkret geht es also um einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung. 

Die Forderung

Der Abgemahnte wird zu einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurzen Frist sowie zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten, berechnet nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 €, aufgefordert.

Unsere Einschätzung

Die exakte Textilkennzeichnung ist leider oft fehleranfällig, sodass in diesem Gebiet häufig Abmahnungen erfolgen, die auch, jedenfalls materiellrechtlich, gerechtfertigt sein können. Dennoch sollte eine genaue Überprüfung erfolgen und nicht vorschnell gehandelt werden.

Unser Rat

Die Möglichkeit einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Textilkennzeichnungsgesetz besteht nicht nur in der Theorie – nicht selten wird auch Gebrauch davon gemacht. Der Gefahr einer kostspieligen Abmahnung sollten Sie daher bereits durch Hinzuziehung rechtlichen Beistands bei der Kennzeichnung Ihrer Textilien entgegenwirken.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall davon absehen, vorschnell eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder gar Zahlungen zu leisten. Durch zu weit gefasste Entwürfe für Unterlassungserklärungen der Gegenseite können erhebliche finanzielle Gefahren entstehen. Sie sind an diese Erklärung für 30 Jahre gebunden. Ein erneuter Verstoß führt zur Verwirkung der Vertragsstraße, die erheblich sein kann. Eine anwaltliche Beratung und Kontrolle hinsichtlich der Angemessenheit sollte in jedem Fall stattfinden.

Um die Einleitung weiterer, kostspieliger gerichtlicher Maßnahmen durch die Gegenseite zu vermeiden, muss eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer kostenlosen ersten Einschätzung. Wir stehen Ihnen individuell sowie kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Lösungswege zur Beilegung der vorliegenden Streitsache gerne auf. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 07/2018


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