Abmahnung der Kanzlei Sarwari i. A. d. Berlin Media Art JT wegen Filesharing

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Es liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari aus Hamburg im Auftrag der Berlin Media Art JT e. K. – Inhaber Raymond Louis Bacharach – wegen Urheberrechtsverletzungen auf einer Internettauschbörse vor.

Sachverhalt und Vorwurf

In der Abmahnung trägt die Kanzlei Sarwari vor, dass die Berlin Media Art JT, ehemals John Thompson, Hersteller (Produzent) und Rechteinhaber eines pornografischen Filmwerkes ist. Bei diesem Filmwerk würde es sich um die geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG und um urheberrechtlich geschützte Laufbilder gemäß § 95 UrhG handeln.

Die Berlin Media Art JT beauftragte ein Unternehmen, Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich ihrer eigenen Filmwerke zu recherchieren. Bei der Recherche sei eine Urheberrechtsverletzung auf einer sog. Internet-Tauschbörse aufgefallen. Bei einer solchen Recherche wird nur zunächst die IP-Adresse ermittelt, von welcher die Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.

Daraufhin wurde ein Anordnungsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beim zuständigen Landgericht durchgeführt. Bei dem Anordnungsverfahren findet eine Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber statt.

Durch die Zuordnung der IP-Adresse liegt eine tatsächliche Vermutung vor, dass die Urheberrechtsverletzung vom Anschlussinhaber begangen worden ist. Diese Vermutung ist jedoch durch entsprechenden Vortrag des Anschlussinhabers widerlegbar. Dies ist je nach Einzelfall zu beurteilen.

Was wird gefordert?

  • Es wird ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG geltend gemacht.
  • Außerdem ein Lizenzschaden in Höhe von 600,00 € gemäß § 97 II UrhG.
  • Ferner wird ein Aufwendungsersatz gemäß § 97 III UrhG geltend gemacht. Dieser setzt sich zusammen aus den Ermittlungskosten, den Gerichtskosten, den Providerkosten und den Rechtsanwaltskosten. Der Gesamtbetrag hierfür beträgt 241,75 €.
  • Der Zahlungsanspruch beträgt insgesamt 841,75 €.
  • Am Ende wird ein Pauschalangebot zur Schadensersatzzahlung von 650,00 € unterbreitet.

Was kann ich tun?

Sollten Sie ebenfalls eine sog. Filesharing-Abmahnung erhalten haben, dann ist diese ernst zu nehmen. Es kann durchaus sein, dass Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, obwohl Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben. Denn Sie können u. U. als Störer auch für das Verhalten Dritter haften (sog. Störerhaftung). Dies ist eine Frage des Einzelfalls.

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch gerne an. Ihre Abmahnung können Sie uns vorab per E-Mail übermitteln. Unsere Rechtsanwälte sind deutschlandweit auf den Gebieten des Urheber-, Wettbewerbs- und Medienrechts tätig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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