Abmahnung Lifestyle Systems 24/7 | Rechtsanwalt van Maele - Verkauf von Microsoft-Produkt-Keys

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell wurde uns eine Abmahnung des Rechtsanwalt Marcel van Maele vorgelegt. Rechtsanwalt van Maele mahnt hier im Auftrag der Lifestyles Systems 24/7, Inhaber Nediljko Ivanko, angebliche Verletzungshandlungen in Bezug auf den Vertrieb von Produkt-Keys für Microsoft-Computerprogramme ab.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe bloße Produkt Keys in Form von Zeichenfolgen als angebliche Lizenzen für Microsoft-Computerprogramme angeboten, wobei diese als „Microsoft“ oder „Windows“ benannten Produkte nicht mit der Einwilligung der Microsoft Inc. erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.

Bisher ist Microsoft über die Rechtsanwälte FPS in derartigen Fällen direkt gegen die jeweiligen Anbieter vorgegangen. Neu ist, dass sich nun ein Wettbewerber und zwar die Lifestyles Systems 24/7, Nediljko Ivanko, der gleichen Argumentation wie Microsoft bedient und Wettbewerber abmahnen lässt.

Da die Lifestyles Systems 24/7, Nediljko Ivanko, nicht selbst Inhaberin der Marken-und/oder Urheberrechte in Bezug auf Microsoft-Produkte ist, wird die Abmahnung mit einer Verletzung des Wettbewerbsrechts begründet. Der Verkauf ungültiger Lizenzen sei aus Sicht der Firma Lifestyles Systems 24/7 ein Wettbewerbsverstoß gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG. Verbraucher würden über den Inhalt des Angebotes getäuscht.

Ebenso wie Microsoft / FPS beruft sich Rechtsanwalt van Maele auf einen Testkauf, welcher bei dem Abgemahnten durchgeführt worden sei und welcher nach Aussage der creakom nur ein „Produkt-Key“ sei, der keine Nutzungsrechte beinhalte. In dem Schreiben an Rechtsanwalt van Maele heißt es, dass die Microsoft Corporation die Firma creakom beauftragt habe, die von Rechtsanwalt van Maele an die creakom und Microsoft übersandten Unterlagen zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen.

Rechtsanwalt van Maele fordert im vorliegenden Fall die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000 €.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren viele Mandanten, die wettbewerbsrechtliche und/oder markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Wettbewerbs- und Markenrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail mit der Abmahnung. Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falls,
  • Prüfung der Abmahnung,
  • im Fall einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung – die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird – sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen.
  • Soweit gewünscht: Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber dem Lieferanten.
  • Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.

Dr. Wallscheid, LL.M. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema