Abmahnung Markenrecht - Zierhut IP - Zapf Creation AG- BABY born

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Sie haben eine Abmahnung der Zapf Creation AG ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Zierhut IP erhalten? Jetzt richtig handeln.

Die Creation AG ist Markeninhaber der berühmten Marke „BABY born. Die Marke ist insbesondere für die Klasse 28 „Puppen zu Spielzwecken und Zubehör für diese Puppen in Form von Spielzeug“ geschützt.

In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Zierhut IP wird den betroffenen Online Händlern vorgeworfen, dass sie Produkte wie etwa Puppenschuhe mit den Worten „passt baby born“ bewerben. Dies soll eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Gefordert wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Zierhut IP die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.518,10 € (Streitwert 200.000 €).

Weiter werden Auskunftsansprüche zur möglichen Geltendmachung eines weiteren Lizenzschadensersatzes geltend gemacht.

Ob und inwieweit solche Markenrechtsabmahnungen berechtigt sind hängt häufig vom Einzelfall ab. So darf Original-Marke, zu der das Produkt passend ist benutzt werden, wenn es zur Bestimmung des Produkts als Zubehör oder Ersatzteil notwendig ist. Die Bewertung ist oft nicht ganz einfach.

Bei Erhalt einer Abmahnung empfehlen grds. einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren.

Unser Empfehlung:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in markenrechtlichen Angelegenheiten bundesweit.

Achtung! Die Rechtsanwälte Zierhut IP mahnen auch für andere Markeninhaber ab. So etwa für die Rowone UG oder die Künstlerin Frida Kahlo.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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