Abmahnung: „Na izmene“, Baseprotect UG/GmbH durch Rechtsanwälte Fuhrmann Wallenfells

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Neben hauptsächlich international vertriebenen Filmen hat uns nunmehr auch eine Abmahnung bezüglich des russischen bzw. kasachischen Films „Na Izmene” erreicht, welcher erst am 28. Oktober 2010 in Russland und Kasachstan veröffentlicht wurde. Allerdings mahnen nicht die Produzenten oder Filmverleiher ab. Es meldet sich vielmehr ein Unternehmen, dass sich angeblich die Rechte zur Verbreitung des Werks in Internet-Tauschbörsen habe abtreten lassen.

Die Rechtsanwälte von Fuhrmann Wallenfells mahnen im Namen der Firma „Baseprotect" ab. Die Rechtsform dieser Firma scheint nicht ganz klar zu sein, da sie mal als „UG" und mal als "GmbH" bezeichnet wird. Unter Umständen handelt es sich bei "Baseprotect UG" und "Baseprotect GmbH" auch um unterschiedliche Firmen. Wen Fuhrmann Wallenfells nun vertritt, wird nicht ganz klar. Weiter wird seitens Fuhrmann Wallenfells behauptet, dass die "Baseprotect" sich die Rechte von der russischen Filmproduzentin „OOO Media-ST" habe abtreten lassen. Nach Angaben der Internet Movie Database sind allerdings die "Angel Film" als Produzentin und der russische Ableger von "Twentieth Century Fox" als Kinoverleiher bzw. die "CP Digital" für den DVD-Vertrieb Inhaber der Rechte an dem Film. Woher nun die „OOO „Media-ST" die Rechte haben will, wird in der "Na Izmene"-Abmahnung leider nicht erwähnt. Trotzdem wird von dem Abgemahnten gefordert, die dem Schreiben beiliegende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Unterlassungserklärung bezieht ich auf sämtliche Werke mit dem Titel „Na Izmene", also nicht nur den Film! Sollte es also z. B. auch ein Lied, Buch, Bild oder sonstiges Werk namens "Na Izmene" geben, verspricht man mit dieser sehr weit gefassten Erklärung, auch diese nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen! Weiter fordern die Abmehner einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 550,00 Euro zur Beilegung der zivilrechtlichen Streitigkeit.

Abmahnung erhalten - Was tun?

Auch wenn Sie der Meinung sind, die Abmahnung sei unberechtigt und ganz gleich wie verärgert oder erschrocken Sie auch sein mögen: Sie sollten Sie nicht ignorieren. Oft sind in Abmahnungen extrem kurze Fristen gesetzt, die Sie nicht verpassen sollten. Denn sonst kommt man womöglich mit noch größeren Kostenforderungen auf Sie zu, wenn die Gegenseite versucht, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung für Sie!

Da es nicht anzuraten ist, die von der Gegenseite formulierten und deshalb zu deren Gunsten stets sehr weit gefassten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, können wir im Fall der Fälle auch eine modifizierte und für den Einzelfall angemessene Unterlassungserklärung für Sie formulieren.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax oder pdf, sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Gerne informieren wir Sie vorab über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.


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