Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte: Iwan Zarewitsch und der graue Wolf 2 für CTB Film Company

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Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Einigen Inhabern eines Internetanschlusses wurde, Berichten zufolge, ein Schreiben der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte zugestellt, in welchen ihnen vorgeworfen wird, den Film „Iwan Zarewitsch und der graue Wolf 2“ per File-Sharing (p2) über Online-Tauschbörsen verbreitet zu haben. In dem Brief der Nimrod Rechtsanwälte werden die Adressaten im Auftrag der CTB Film Company auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen. Die CTB Film Company trägt die Rechte an dem besagten Werk und ist die Geschädigte durch den behaupteten Verstoß.

Unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung stünden der Auftraggeberin, neben Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz, auch erhebliche Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte jedenfalls gemäß § 97a UrhG verpflichtet sei, zu.

Verlangt wird von Nimrod Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, weiterhin die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und der Ersatz entstandenen Schadens. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 990,20 EUR sieht CTB Film Company dabei sämtliche Ansprüche bzgl. des behaupteten Verstoßes als abgegolten an.

Verhaltenstipps, wenn auch Sie diese oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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