Abmahnung Nümann + Lang iAv. Matthew Tasa - Weit gekommen von Tone - Bravo Black Hits Vol.20

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Die Kanzlei Nümann+Lang mahnt derzeit für Matthew Tasa wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Musikwerken ab. Abgemahnt wird das Angebot zum Download der in der Abmahnung bezeichneten Musikstücke durch die Teilnahme an sog. „Internet-Tauschbörsen". Matthew Tasa ist Rechteinhaberin der folgenden Musikwerke, deren illegale Nutzung Gegenstand von aktuellen Abmahnungen ist: Der Titel „Weit gekomen" des Künstlers „Tone", enthalten auf dem Tonträger „Bravo Black Hits Vol.20". Das Schreiben enthält die Aufforderung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin werden Schadensersatzansprüche und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Gleichzeitig wird ein pauschales Vergleichsangebot mit einer Summe von 450,00EUR vorgeschlagen.Das Schreiben enthält u.a. die angeblich festgestellte IP-Adresse, sowie den Zeitpunkt zu dem das Werk angeblich öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Abzuraten ist erstens von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung. Zweitens sollten Sie nicht ungeprüft der Aufforderung zur Zahlung des pauschalen Vergleichsbetrages nachkommen. Lassen Sie die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls durch Untätigkeit verstreichen. In diesem Fall müssen Sie mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechnen, dass nicht nur unangenehm sondern auch mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Holen Sie sich daher rechtzeitig, das heißt vor Fristablauf, professionellen Rat für eine weitere Vorgehensweise ein.

Unter unserer Telefonnummer 030 - 32 30 15 90 stehen wir für Fragen zu Ihrer Abmahnung zur Verfügung.

 


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