Abmahnung Rasch für das Musikalbum Push and shove von No Doubt im Auftrag der Universal Music GmbH

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Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch versendet trotz Unterliegens vor dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH I ZR 74/12) im November 2012 weiterhin Abmahnschreiben für die Universal Music GmbH. Aktuell wird Betroffenen vorgeworfen, das Musikalbum Push And Shove von der Künstlergruppe No Doubt in einem P2P-Netzwerk, einer sog. Tauschbörse Dritten zum Download angeboten zu haben.

Wie in den vergangenen Jahren fordern die Rechtsanwälte Rasch in extrem kurzer Zeit (in der Regel werden hier Fristen von nicht länger als 7 Tagen gewährt) die Abgabe einer lebenslänglich bindenden strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem bietet die Kanzlei Rasch an, sämtliche, angeblich bestehenden Ansprüche gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200 EUR als erledigt zu betrachten.

Trotz der kurzen Fristen von oftmals unter einer Woche sollte auf keinem Fall in Panik die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Rasch unterzeichnet werden. Die Unterlassungserklärung kann mit entsprechenden Formulierungen wesentlich abgemildert werden. Wichtig ist aber in der Regel, dass überhaupt eine Erklärung abgegeben wird, weil anderenfalls Gerichtsverfahren drohen, die jedenfalls dann, wenn der Unterlassungsanspruch eingeklagt wird, extrem kostspielig sein können. Auch heute noch setzen viele Gerichte Streitwerte von 50.000 EUR an.  Bezüglich der Fertigung von Unterlassungserklärung sei an dieser Stelle auch ausdrücklich vor „Rundum-Sorglos-Lösungen" aus dem Internet gewarnt. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit der Gegenseite, der lebenslänglich bindet und nicht unerhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen kann, wenn zukünftig gegen die abgegebene Erklärung verstoßen wird. Gerne können Sie uns diesbezüglich telefonisch unter 030 / 323 015 90 kontaktieren. Die Erstberatung ist immer kostenfrei.

Ob der geforderte Betrag zu bezahlen ist, hängt maßgeblich vom jeweiligen Einzelfall ab. Wesentlich ist in der Regel, ob der Anschlussinhaber das Album Push And Shove tatsächlich selbst, also täterschaftlich geladen hat oder ob für den Upload vielmehr Dritte (Familienangehörige oder außenstehende Dritte (WLAN)) verantwortlich sind. Auch bezüglich der geforderten Vergleichszahlung können Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90 nutzen.

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