Abmahnung Rechtsanwalt Lihl für Maniax Media Ltd.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt im Auftrag der in der Erotik-Filmbranche tätigen Firma Maniax Media Ltd. wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Filmwerken ab. Vorgeworfen wird eine unerlaubte Verwertung durch das kostenlose Angebot der Filme zum Download in sogenannten Internet-Tauschbörsen.

Die Firma Maniax Media Ltd. ist der Abmahnung zufolge Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Werken.

Die Abmahnung enthält Daten zum Zeitpunkt des Angebots zum Download, die Bezeichnung des Filmwerks sowie die IP-Adresse unter welcher das Filmmaterial angeblich zum Download angeboten wurde.

Laut Angaben der Kanzlei erfolgt die Datenermittlung mittels eines Antipiracy-Unternehmens, das von der Rechteinhaberin damit beauftragt wurde.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer dem Schreiben beigefügten Unterlassungserklärung, werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1005,40 EUR geltend gemacht. Alternativ wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 475,00 EUR zur abschließenden Erledigung der Angelegenheit angeboten.

Es ist dringend von einer Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung abzuraten. Die den Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel für die Adressaten rechtlich nachteilig verfasst. Durch Ihre Unterschrift erkennen Sie die Verletzungshandlung in vollem Umfang an.

Ebenso sollten Sie nicht überstürzt die Zahlung des angebotenen Pauschalbetrags ohne vorherige Überprüfung veranlassen.

Unter keinen Umständen sollten Sie die meist kurz bemessene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen lassen und untätig bleiben, da sonst eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten droht.

Wenden Sie sich an spezialisierte Anwälte, um den Fall eingehend zu prüfen und eine für Sie bestmögliche Lösung zu entwickeln.


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