Abmahnung „RZA - Ode To Django (The D Is Silent)“ / „Django Unchained" für Robert Diggs, RA Sebastian

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt für Robert Diggs die öffentliche Zugänglichmachung des Musikwerks „RZA - Ode To Django (The D Is Silent)" per Filesharing-Tauschbörse ab.

Robert Diggs ist der Öffentlichkeit besser unter seinem Künstlernamen „RZA" und hier als Solokünstler oder Mitglied des „Wu Tang-Clan" bekannt. Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist bereits als Abmahner für Mandanten wie die DigiRights Administration GmbH u. a. bekannt.

Was wollen die von mir?

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, er habe ein urheberrechtlich geschütztes Werk, in diesem Fall das Musikstück „RZA - Ode To Django (The D Is Silent)", durch Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen weltweit öffentlich zugänglich gemacht. Damit sei der Rechteinhaber, für den abgemahnt wird, geschädigt worden. Der Verstoß sei festgestellt und eine IP-Adresse gesichert worden. Diese IP-Adresse sei zeitweilig dem Internet-Anschluss des Empfängers der Abmahnung zugeordnet worden. Dies habe ein Auskunftsverfahren gegen den Internet-Provider des Abgemahnten ergeben.

„Großzügige" Angebote

Deshalb sei der Abgemahnte als Täter der Urheberrechtsverletzung, jedenfalls aber als Störer verantwortlich, da er die Urheberrechtsverletzung zumindest ermöglicht habe. Verlangt wird weiter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus sollte der Abgemahnte Anwaltskosten und Schadenersatz bezahlen. Laut Rechtsanwalt Daniel Sebastian könne man eigentlich einen vierstelligen Betrag verlangen. Sein Mandant Robert Diggs aka. RZA freue sich aber über das Interesse des Abgemahnten an seinem Produkt und sei bei Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag i.H.v. 850 € dazu bereit, auf die Geltendmachung weiterer gerichtlicher oder außergerichtlicher Schritte zu verzichten.

Musikabmahnung für einen Film?

Bemerkenswert an der Abmahnung ist, dass hier ein Musikwerk durch die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerks öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Denn festgestellt wurde nicht etwa die öffentliche Zugänglichmachung des Musikwerks „RZA - Ode To Django (The D Is Silent)" an sich oder im Rahmen eines Musikalbums bzw. Samplers wie z.B. von den vielen „German Top 100"-Sampler-Abmahnungen bekannt. Vielmehr soll der Abgemahnte das Filmwerk „Django Unchained" öffentlich zugänglich gemacht haben. Da der Titel „RZA - Ode To Django (The D Is Silent)" zur Filmmusik von „Django Unchained" gehöre, habe der Abgemahnte damit also auch das Musikstück öffentlich zugänglich gemacht, so die Logik von Rechtsanwalt Sebastian. Dass das Film-Musikwerk durch Hinzufügung zum Film Teil des Filmwerks geworden sein könnte, wird von Rechtsanwalt Sebastian nicht diskutiert.

Was tun?

•    Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
•    Unterschreiben Sie keinesfalls die beiliegende Unterlassungserklärung!
•    Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten!

Wir prüfen für Sie die Berechtigung jeder Abmahnung und formulieren Ihnen eine auf Ihren Fall genau zugeschnittene, modifizierte Unterlassungserklärung. Diese bindet Sie nur so weit wie nötig. Bedenken Sie, dass eine Unterlassungserklärung grundsätzlich lebenslang gilt. Wenn es sich bei Ihnen nicht um den Täter handeln sollte, helfen wir Ihnen auch gerne bei der Aufklärung der Vorwürfe. Sollte es sich bei Ihnen tatsächlich um den Täter handeln, verhandeln wir gerne für Sie einen Vergleich aus.

Was können wir für Sie tun?

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, so bitten wir um Übersendung der vollständigen Abmahnung mit allen Seiten und mit Ihren Kontaktdaten. Wir prüfen für Sie gerne vorab, was wir für Sie tun können und teilen Ihnen mit, was dieses kosten wird. Bis dahin ist unsere erste Begutachtung für Sie unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen uns unter Tel. 040/41167625, Fax 040/41167626 oder E-Mail info (at) ipcl-rieck.de

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