Abmahnung Sasse & Partner: „Sabotage“ im Auftrag der Splendid Film GmbH

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Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Zurzeit mahnt die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg Anschlussinhaber im Auftrag der Splendid Film GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist der Film „Sabotage“.

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so also auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse & Partner.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 800,00 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Senator Film Verleih GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, sonst riskieren Sie die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der Ihnen vorgegebenen Form nicht abgegeben werden. Die Erklärung sollte in jedem Falle modifiziert werden – auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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