Abmahnung Sozietät Poppe / EMI Music wegen Videos bei YouTube mit Lied „Happy“ von Pharrell Williams

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Die Sozietät Poppe mahnt im Auftrag der EMI Music Publishing Germany GmbH das nutzen der urheberrechtlich geschützten Komposition „Happy“ von Pharrell Williams auf dem Videoportal Youtube ab. 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen einen Verstoß gegen Nutzungsrechte der EMI GmbH begangen zu haben.

Sachverhalt und Vorwurf

Die Sozietät Poppe, Rübekamp 14-16, Pinneberg mahnt im Auftrag der EMI Music Publishing Germany GmbH wegen der Benutzung des Liedes „Happy“ von Pharrell Williams als Hintergrundmusik eines selbstgedrehten – und bei Youtube eingestellten Videos ab.

Die Sozietät trägt vor, dass die EMI Music Publishing Germany GmbH die anteiligen Nutzungsrechte an der Komposition „Happy“ von Pharrell Williams habe.

Das Benutzen des Liedes sei ein Verstoß gegen das Recht der EMI Music Publishing Germany GmbH zur öffentlichen Zugänglichmachung. Da die Abgemahnte das o. g. Lied als Hintergrundmusik eines von ihr auf der Webseite Youtube eingestellten Videos verwendet habe. 

Aus diesen Gründen stünden der EMI Music Publishing Germany GmbH Abwehransprüche nach den §§ 97 ff. UrhG gegen die Abgemahnte zu.

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte Poppe machen mehrere Forderungen geltend. Es wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dazu liegt dem Schreiben ein Entwurf bei. Des Weiteren werden Auskünfte gefordert über den Zeitraum, in dem das Video online war (Zeitpunkt der Einstellung des Videos bis zur Löschung) und ferner ob es weitere Nutzungen gegeben hat. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Auskunftserteilung ist eine einwöchige Frist gesetzt worden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Abmahnungsschreiben werden zunächst keine Kosten durch die Kanzlei Poppe geltend gemacht. Der Grund dafür ist, dass solche Kosten erst in einem zweiten Schritt geltend gemacht werden. Diese bestehen dann aus einem Lizenzschaden und den Rechtsanwaltskosten (als Aufwendungsersatz) und können dann u. U. in einem mittleren fünfstelligen Bereich liegen. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach den folgenden Faktoren: 

der genauen Dauer der Nutzung des Werkes, 

auf welche Art und Weise es genutzt wurde, 

in welchem Medium und mit welcher Intensität die Nutzung erfolgte. 

Diese Angaben erhält die Abmahnende erst durch die Erteilung der Auskünfte zu diesen Themen. Teilweise ergeben sich diese Daten schon aus den Daten, die auf Youtube selbst sichtbar sind. So z. B. Zeitpunkt wann das Video hochgeladen wurde oder die Anzahl der Aufrufe des Videos. 

Was kann ich tun?

Falls Ihnen eine Abmahnung der Kanzlei Poppe zugegangen ist, dann sollten Sie diese ernst nehmen und nicht zögern. Es werden bei Abmahnungen kurze aber rechtmäßige Fristen gesetzt, daher sollten Sie schnell auf ein solches Schreiben reagieren. Bei Verstreichen der Frist kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, bei dem hohe Streitwerte angesetzt werden und dies für Sie mit deutlich höheren Kosten verbunden sein könnte. Es ist dabei wichtig, dass Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts kontaktieren. Da dieser sich mit der Rechtsmaterie auskennt und Sie gut beraten kann.

Im ersten Schritt ist die Frage nach dem Bestehen der Ansprüche des Abmahnenden zu beantworten. Im Weiteren sind mögliche Einwendungen zu prüfen. 

Die Ansprüche könnten z. B. dem Grunde nach bestehen. Jedoch könnte es bei der Höhe der Kosten Spielraum geben, so bei der Höhe des Streitwertes der Unterlassung und der Höhe des Lizenzschadens. Der erfahrene Rechtsanwalt kann im vorgerichtlichen Wege eine Einigung zu Ihren Gunsten erzielen, die Sie finanziell weniger belastet.

Oftmals sind Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und gehen über die vorgetragene Urheberrechtsverletzung hinaus. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nicht so weit gefasst ist wie die vorgefertigte Erklärung. 

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg in einem unverbindlichen Erstgespräch kontaktieren. Wir verteidigen bundesweit Mandanten gegen Abmahnungen. Unsere Rechtsanwälte sind auf den Gebieten des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts tätig. Sie erreichen uns per Telefon und auch per E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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