Abmahnung u.a. vom VGU wegen Türstopper / Klemmschutz im Tierdesign

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In der Vergangenheit mahnten u.a. der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) sowie Mitbewerber wegen des Verkaufs von Türstoppern im Tierdesign ab.

Hintergrund der Abmahnung ist, dass für Türstopper als Kinderschutzvorrichtungen bestimmte rechtliche Vorgaben gelten. Türstopper sind rechtlich als Fingerschutzvorrichtungen einzuordnen. Gemäß der Ziffer 4.2 der EU-Norm DIN EN 16654 für Kinderschutzprodukte dürfen Fingerschutzvorrichtungen keine ansprechende Wirkung auf Kinder haben. Die Gestaltung eines Türstoppers in Erscheinung eines Tieres kann als ansprechend und damit als Verstoß gegen DIN EN 16654 angesehen werden.

Aufgrund des Verstoßes gegen DIN EN 16654 wurden von den Abmahnern eine mangelnde Produktsicherheit i. S. d. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1 ProdSG gerügt. Daher wurden u.a. wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht (=Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung).

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht unbedacht oder vorschnell vorgehen. Bevor Sie den Forderungen der Abmahnenden nachkommen, sollte zunächst überprüft werden, ob die Forderungen gegen Sie dem Grunde nach sowie in der genannten Höhe bzw. Art und Umfang bestehen.

Insbesondere die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte gut durchdacht sein, denn abgegebene Unterlassungserklärungen verpflichten in der Regel für den Rest des Lebens. Daher ist es wichtig, dass die Unterlassungserklärung nur das Nötigste enthält und nicht zu weit gefasst ist. Insbesondere beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig zu umfangreich formuliert. Sie könnten Bestimmungen enthalten, zu deren Zustimmung Sie nicht verpflichtet gewesen wären. Daher empfiehlt es sich, sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung fachanwaltlich beraten zu lassen. So lassen sich zukünftige Unkosten durch Vertragsstrafen frühzeitig vermeiden.

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Wir beraten bundesweit in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg zu sämtlichen Abmahnungen. Wenn Sie also Fragen oder andere Anliegen bezüglich Ihrer Abmahnung haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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