Abmahnung v. Krenzel&Partner, pixel.Law, Waldorf Frommer, deubelli od. Rechtsanwalt Jens J. Walter

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Dass Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen der unerlaubten Nutzung von Videos oder Musik ausgesprochen werden, ist allgemein bekannt. Immer häufiger wurde in der Vergangenheit auch die unerlaubte Verwertung von Fotos und Texten, umgangssprachlich als „Fotoklau“ oder „Textklau“ bekannt, abgemahnt. Unter anderem haben folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber solche Abmahnungen ausgesprochen:

Bilder- bzw. Fotoabmahnung

-Die Krenzel und Partner Rechtsanwälte GbR aus Köln im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (www.markenglas.de),

- Die pixel.Law Rechtsanwälte GbR aus Berlin im Auftrag von Herrn Peter Kirchhoff und des Herrn Benjamin Thorn,

- Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Corbis und der Getty Images,

- Die Kanzlei deubelli für die jump Fotoagentur (Inh. Susanne Treubel)

Textabmahnung

- Rechtsanwalt Jens J. Walter aus Baden-Baden im Auftrag des Herrn Christian Kaiser (rasscass Medien Content Verlag / http://www.whoswho.de),

- Die Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Herrn Boris Hellmers-Spethmann

In den Abmahnungen wird die „rechtswidrige Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke“, wie z.B. Bildern, Fotos oder Texten vorgeworfen. Das heißt, dass der Abgemahnte die Bilder, Fotos oder Texte ohne die erforderliche Erlaubnis der Rechteinhaber genutzt hat, beispielsweise seiner Website oder bei Plattformen wie eBay.

Gefordert werden in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Entfernung der Texte oder Fotos von der Website bzw. von dem eBay-Angebot sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten. Schadensersatzbeträge von beispielsweise über 1.000,00 € sind keine Seltenheit! Von einigen Kanzleien wird auch die Erteilung einer Auskunft bezogen auf den Nutzungsumfang gefordert.

Haben Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten? Bitte bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie uns! Wir helfen bundesweit Mandanten bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Rechtsverletzung.

Es wird dringend davon abgeraten, die Abmahnung zu ignorieren.

Jedoch sollte auch nicht übereilt oder unbedacht eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese häufig zu weit gefasst ist und Sie über mehrere Jahrzehnte binden kann. Auch eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrages kann zu Ihren Ungunsten ausfallen, da die geforderten Beträge in vielen Fällen zu hoch angesetzt sind.

Als erstes sollte von einem fachkundigen und auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt das Bestehen der geforderten Ansprüche geprüft werden. Dieser kann dann eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben und zu einer Reduzierung der geforderten Beträge verhelfen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir übernehmen die gesamte außergerichtliche Tätigkeit und Korrespondenz zu einem günstigen Pauschalpreis und sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-


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