Abmahnung v. Peter R. Schroedter Briefmarken und Sammlerartikel durch Rechtsanwalt Schröder

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Die Abmahner

Die Firma Peter R. Schroedter Briefmarken und Sammlerartikel (Rüsselsheim), vertreten durch Rechtsanwalt Marlon Schröder (Groß-Gerau).

Vorwurf

Der Abmahner betreibt Handel mit Euro-Probemünzen.

Gerügt werden verschiedene Wettbewerbsverstöße auf der Plattform eBay. Dabei geht es um das Fehlen einer Widerrufsbelehrung, das Fehlen des Hinweises sowie Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform und einen Verstoß gegen das MünzG sowie die MedaillenV.

Forderung

Es werden Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe innerhalb von wenigen Tagen verlangt.

Unsere Einschätzung

Das Vorliegen der pauschal behaupteten Mitbewerberschaft als Berechtigung zur Aussprache einer Abmahnung sollte zunächst überprüft werden. Die Erforderlichkeit einer Widerrufsbelehrung und eines Hinweises auf die OS-Plattform richten sich nach dem Vorliegen oder Nichtvorliegen einer gewerblichen Tätigkeit. 

Ob aus dem Münzgesetz überhaupt Marktverhaltensregeln herzuleiten sind, erscheint fraglich.

Die Frage, ob eine Missbräuchlichkeit vorliegt, lässt sich nicht schon pauschal wegen Massenabmahnung bejahen, sondern ist im Einzelfall zu prüfen.

Unser Rat

Gehen Sie nicht ungeprüft auf die Forderungen der Abmahnung ein!

Selbst wenn diese berechtigt ist, sollten Sie nur eine zu Ihren Gunsten modifizierte Unterlassungserklärung und nicht den unseres Erachtens nach zu weitgehenden Entwurf der Gegenseite unterzeichnen.

Aber Achtung: Ignorieren Sie eine Abmahnung nie! Dies kann dazu führen, dass kostspielige gerichtliche Maßnahmen gegen Sie eingeleitet werden.

Wir beraten Sie gerne, schnell und unkompliziert!

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Stand der Bearbeitung: 09/2018

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf unserer Homepage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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