Abmahnung vom Bundesverband der Automatenunternehmer e.V. und Kanzlei Dr. Schenk

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Aktuell wurde uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung eine Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk und des Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V. vorgelegt. Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen § 1 Nr. 1 GlüStV. In der Abmahnung des Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V. und Rechtanwalt Dr. Schenk wird behauptet, dass es wettbewerbswidrig sei, wenn in einer Gaststätte Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sowie Vermittlungsstellen für Sportwetten vorgehalten werden. Wir haben bereits ausführlich über die Abmahnung berichtet:

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-des-bundesverband-automatenunternehmer-e-v-dr-schenk/

Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Dr. Schenk fordert namens des Bundesverbands der Automatenunternehmer e.V. die Abgabe einer umfassenden Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 25.000 €.

Darf der Bundesverband der Automatenunternehmer e.V. überhaupt eine Abmahnung aussprechen?

Grundsätzlich dürfen Verbände gemäß § 8 UWG wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;

Im Rahmen der Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk wird darauf hingewiesen, dass dem Bundesverband eine Verbandsbefugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zustehe. Es wird auf § 8 UW Abs. 3 Nr. 2 UWG verwiesen. Es wird behauptet, dass zu den Mitgliedern des Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V. Unternehmen in erheblicher Zahl gehören, die Waren und Dienstleistungen gleicher und verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.

Wie sollte man auf die Abmahnung des der Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V reagieren?

Wir empfehlen den Abgemahnten durchgehend, sich an den passenden Fachanwalt zu wenden. Die Frage lautet dann: Welcher Fachanwaltschaft kann der eigene Fall zugerechnet werden? Der Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz hat für sein Fachgebiet folgende besondere Kenntnisse nachzuweisen:

  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
  • Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Um „Waffengleichheit“ im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung herzustellen, empfehlen wir daher betroffenen Unternehmen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Das Wettbewerbsrecht gehört zum klassischen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das UWG erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerb spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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