Abmahnung des Deutschen Konsumentenbund e.V.: Grundpreis, CE-Zeichen, Impressum, Widerrufsbelehrung

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist der Deutsche Konsumentenbund?

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. (www.konsumentenbund.de) hat es sich zur Aufgabe gesetzt, Verbraucher über Pseudomedizin und Irreführung im Bereich des Lebensmittelhandels aufzuklären. 

Über eine „wettbewerbsrechtliche Meldestelle“ können Verbraucher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht melden, die der Verein häufig zum Anlass einer Abmahnung nimmt. Seine Klagebefugnis ergibt sich aus dem Unterlassungsklagegesetz als „qualifizierte Einrichtung“.

Warum wird abgemahnt?

Die ausgesprochenen Abmahnungen der letzten Monate beruhen auf verschiedenen Verstößen. Zuletzt wurden Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz gerügt, die sich aus einer Werbung mit einer „Krebstherapie“ ergeben: Geworben wurde mit einem Erfolg, welcher mit Sicherheit erwartet werden dürfe.

Außerdem wird häufig wegen fehlenden Grundpreisangaben, Werbung mit „CE-Kennzeichnung“, fehlendem oder mangelhaftem Impressum sowie aufgrund veralteter Widerrufsbelehrung oder Werbung mit veralteten Testergebnissen abgemahnt. Die Verstöße der Abgemahnten sind dabei zumeist auf den eigenen Websites, Amazon oder eBay zu finden.

Die Forderung beläuft sich zumeist – neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung – auf 250 €. Der geforderte Betrag ist vergleichsweise niedrig, was zu der Gefahr führt, dass die Abgemahnten ohne anwaltlichen Rat den Betrag zahlen und die zu weit formulierte Erklärung abgeben mit dem Gedanken, die Sache sei sodann erledigt.

Was ist die Besonderheit?

Der besondere Verweis auf die „Prozessabteilung“ in den Abmahnungen erweckt zudem beim Abgemahnten den Eindruck, dass gerichtliche Schritte unmittelbar bevorstehen. So wird Druck aufgebaut, die Unterlassungserklärung schnellstens abzugeben. 

Dieser Druck wird weiter durch geschickte Formulierungen erzeugt, die beim unwissenden Abgemahnten den Eindruck erzeugen, er sei verpflichtet, die mitgeschickte Erklärung abzugeben.

Die Rechtsmissbräuchlichkeit einer solchen Abmahnung kann regelmäßig nur durch die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt festgestellt werden. Auch sollten Sie dringend eine modifizierte Form der Unterlassungserklärung erstellen lassen, um einer Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus dem Weg zu gehen. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten, analysieren Ihr Online-Angebot und nehmen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung einer erhaltenen Abmahnung vor. Sprechen Sie uns einfach an.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema