Abmahnung vom IDO erhalten: So reagieren Sie richtig – falsche Garantie-Hinweise bei eBay-Angeboten
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Die Abmahner
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. ist ein Interessenverband, der durch die 1. Vorsitzende Sarah Spayou vertreten wird. Der Verband ist in Leverkusen ansässig und setzt sich mit verschiedenen Leistungen für seine Mitglieder ein. Unter anderem ermöglicht der Verband die Nutzung des Rechtstext-Services und führt Ersteinschätzungen bei Abmahnungen durch.
Der Vorwurf
Da erneut Produkte entgegen rechtlicher Bestimmungen bei eBay angeboten wurden, fordert der IDO die Zahlung der Vertragsstrafe, die aus einer vorangegangen Unterlassungserklärung hervorgeht. Die Produkte auf eBay enthalten keine Hinweise zu dem Inhalt der Garantie sowie zu den wesentlichen Rechten der Verbraucher im Garantiefall.
Die Forderung
Aus der vorangegangen Unterlassungserklärung rührt folglich die Forderung, die Vertragsstrafe i. H. v. 5.000,00 € zu begleichen. Dabei wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt.
Unsere Einschätzung
Gemäß § 477 BGB muss eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) verständlich und einfach formuliert sein und einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers beinhalten. Diese Voraussetzungen sind schon bereits bei der Werbung der Produkte zu beachten, sodass die Werbung die Voraussetzungen des § 477 BGB stets berücksichtigen muss. Der Käufer erhält nach Erwerb des Produktes eine schriftliche Garantieurkunde.
Verstößt der Verkäufer gegen § 477 BGB, folgen meist zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie wettbewerbsrechtliche Folgen.
Unser Rat
Lassen Sie die Unterlassungserklärung unbedingt von einem fachkundigen Anwalt prüfen, denn ein erneuter Verstoß kann regelmäßig zu hohen Vertragsstrafen führen.
Wir prüfen Ihren individuellen Fall gern, ändern die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten oder wehren unberechtigte Abmahnung für Sie ab. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung mit uns.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
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