Abmahnung von Burberry wegen Markenrechtsverletzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Burberry Limited zu Überprüfung vor. Vertreten wird das Unternehmen durch die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Hasemann & Partner) aus Hamburg.

In der Abmahnung werden Ansprüche aufgrund einer angeblichen Verletzung der Markenrechte am Burberry-Muster („Burberry-Check“) geltend gemacht.

Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der Burberry Limited um eine zweifellos bekannte Mandantin. Die Ursprünge der Burberry Limited sollen dabei auf das Jahr 1856 zurückgehen. Die Burberry Limited stelle her und vertreibe insbesondere hochwertige Bekleidungsstücke aller Art, Lederware, Schuhe und vielfältige Accessoires her.

In der Abmahnung heißt es weiter, dass viele der Ausführungsformen mit dem „berühmten“ „Burberry-Check“/Burberry-Muster gekennzeichnet sind. Entsprechende Beispiele werden abgebildet.

Des Weiteren wird in der Abmahnung von Burberry darauf hingewiesen, dass die Burberry Limited zur Sicherung der Rechte über ein umfangreiches Markenportfolio in Bezug auf das „Burberry-Muster“/Burberry-Check verfüge.

Verwiesen wird beispielhaft auf die Unionsmarke 000 377 580, welche u. a. Schutz für Waren der Klasse 24, darunter Webstoffe und Textilwaren, genieße. Nach Auffassung der CBH Rechtsanwälte soll es sich weiter um eine überragend bekannte Marke im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. c UMV handeln.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er über seinen Online-Shop Stoffe anbietet und vertreibt, die dem zugunsten der Burberry Limited markenrechtlich geschützten „Burberry Check“ in hochgradiger Weise ähnlich ist, sodass eine Kennzeichenrechtsverletzung vorliegen soll.

In der Abmahnung der Burberry Limited wird zunächst ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Ein Entwurf der Unterlassungserklärung ist der Abmahnung der CBH Rechtsanwälte beigefügt. Weiter werden Auskunft geltend gemacht, ebenso Herausgabe der verletzenden Waren und Schadenersatz. Letztendlich werden noch Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 250.000 € sowie die Testkaufkosten geltend gemacht.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Burberry Limited vertreten durch die CBH Rechtsanwälte erhalten?

Unsere Empfehlung

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die Fristen (es drohen teure Gerichtsverfahren).
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Anwalt im Bereich Markenrecht prüfen.
  • Nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen!

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir beraten täglich seit über 10 Jahren Abgemahnte und verfügen über Erfahrung aus mehreren tausenden Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis. Wir beraten und vertreten deutschlandweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema