Abmahnung von Daniel Sebastian für DigiRights

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Abmahnung Daniel Sebastian: Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt seit einigen Jahren, unter anderem für DigiRights, Anschlussinhaber wegen der Verletzung von Rechten an verschiedenen Musiktitel ab. Um dies zu ermöglichen, lässt sich die Firma Digirights abgesplittete Nutzungsrechte an Musiktiteln einräumen.

Aktuell wird die öffentliche Zugänglichmachung folgender Tonaufnahmen abgemahnt: „Arilena Ara – Nentori“, „Dimitri Vegas & Like Mike vs David Guetta – Compilated FT. Kiiara“, „J Balvin, Willy William – Mi Gente“, Julian Perretta & Feder – Private Dancer“, „Lika Morgan – Feel the Same“, „Lost Frequencies & Netsky – Here with You“, „Nora En Pure – Tears in Your Eyes“.

Konkret bezieht sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte die Tonaufnahmen zum Download bereitgestellt haben soll. Adressat der Abmahnung ist dabei stets der Inhaber des Internetanschlusses, da es eine tatsächliche Vermutung dafür gibt, dass der Anschlussinhaber auch die behauptete Rechtsverletzung begangen haben soll.

Trotzdem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Ansonsten kann dies Kosten für eine nicht auszuschließende Klage verursachen. In keinem Fall aber sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurückschicken, da dies vom Abmahner nicht selten als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Zahlungen sollten nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Wie können Sie auf eine Daniel Sebastian-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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