Abmahnung von der Toolport GmbH und den Schlömer und Sperl Rechtsanwälten erhalten?

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Erneut erreichte uns eine Abmahnung der Toolport GmbH und den Rechtsanwälten Schlömer Sperl. Wir kennen den Gegner und die Abmahnung bereits und haben entsprechend berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-toolport-gmbh-und-kanzlei-schloemer-sperl-wegen-unbefugter-verwendung-eines-fotos_108846.html

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, einen Fachanwalt für Urheberrecht zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und hat bereits tausende Mandate im Urheberrecht bearbeitet.

Was ist Gegenstand der Abmahnung der Toolport GmbH und den Schlömer & Sperl Rechtsanwälten?

Hintergrund der Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Urheberrechten durch den Abgemahnten. Grundsätzlich gilt im Urheberrecht, dass die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Lichtbilder und dessen Verwertung eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn dies ohne die Zustimmung des Urhebers geschieht. Dies gilt auch für die Verwendung fremder Lichtbilder auf der Plattform Ebay Kleinanzeigen. Nutzer sollten hier immer eigene Bilder oder Bilder verwenden, für die sie die erforderlichen Nutzungsrechte erworben haben.

Was fordert die Toolport GmbH von dem Abgemahnten?

Von dem Abgemahnten wird in dem konkreten Fall Schadenersatz in Höhe von 337,50 € verlangt. Des Weiteren soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dem Abmahnenden seien durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl zudem Aufwendungen entstanden, die der Abgemahnte gem. § 97a Abs. 3 UrhG ebenfalls zu tragen habe. Diese werden mit 958,19 € angegeben.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung 

Ziel einer Abmahnung ist es, seine Ansprüche außerprozessual gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen und durchzusetzen. 

Nach Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abgemahnte an die Befolgung der Verpflichtungen in dieser Erklärung wie bei einem normalen Vertrag gebunden. Verstößt er schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, steht dem Abmahnenden eine Vertragsstrafe zu. 

Unser Rat: Unterzeichnen Sie nicht ohne eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht. Ein Fachanwalt für Urheberrecht wird Ihnen den Umfang der Ansprüche und Ihre rechtlichen Möglichkeiten erläutern. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht. Wir kennen nicht nur die Materie, sondern regelmäßig bereits die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. 

Grundsätzlich sollten Sie bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen bzw. Fachanwalt für Urheberrecht überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Drouven ist ein erfahrener Fachanwalt für Urheberrecht und auf die Abwehr von Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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