Abmahnung von Dr. Eikelau Masberg & Kollegen / Tommy Hilfiger – Ersteinschätzung durch Fachanwalt

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Aktuell berichten wir wieder über Abmahnungen der Kanzlei Dr. Eikelau Massberg & Kollegen, welche im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. ausgesprochen werden.

Wir vertreten seit 2014 bereits über 20 Mandanten, die entsprechende Abmahnungen der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und haben bereits gerichtliche Auseinandersetzungen führen müssen. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau Masberg & Kollegen im Auftrag der Tommy Hilfiger Europe B.V. erhalten haben, berate wir Sie gerne. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden, wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir beraten Unternehmer bundesweit.

Vorwurf der Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau Masberg & Kollegen: Verkauf von Tommy Hilfiger Fälschungen auf Ebay

In der aktuellen Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Tommy Hilfiger Licensing B.V. der Tommy Hilfiger Europe B.V. vertraglich das Recht zur Nutzung verschiedener Marken eingeräumt hat. Als Lizenznehmer sei die Tommy Hilfiger B.V. zur Geltendmachung der Ansprüche aus der Marke des Lizenzgebers berechtigt. Im vorliegenden Fall geht es insbesondere um die Marken „Tommy Hilfiger“ und die Bildmarke mit dem Logo.

Die Wortmarke „Tommy Hilfiger“ ist wie folgt im Register eingetragen:

Marke: TOMMY HILFIGER

Register-Nummer:           EU 000131706

Anmeldung              01.04.1996

Eintragung:              16.10.1998

Schutzdauer:              01.04.2026

Stand:                05.04.2018

Inhaber:

Tommy Hilfiger Licensing B.V.

Waren und Dienstleistungen:

DE – 3 – Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Mittel zur Körperpflege. 

DE – 18 – Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Reise- und Handkoffer; Regenschirme.

DE – 25 – Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Die Bildmarke gibt das Tommy Hilfiger Logo wieder.

Unter Verweis auf einen Testkauf wird im Anschluss der Vorwurf einer Verletzung der Tommy-Hilfiger- Marken erhoben. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass Bekleidungsstücke unter der Bezeichnung „Tommy Hilfiger“ verkauft wurden.

Der Testkauf habe ergeben, dass es sich um Fälschungen handeln würde. Damit stelle das Inverkehrbringen dieser Fälschungen eine Markenrechtsverletzung dar. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Im Rahmen einer markenrechtlichen Abmahnung ist es üblich, dass dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Ferner wird Auskunft gefordert. Schließlich soll der Abgemahnte die Kosten der Rechtsanwälte Dr. Eikelau Masberg und Kollegen aus einem Gegenstandswert von 200.000 € übernehmen.

Unser Tipp: Sowohl die Unterlassungserklärung als auch das Auskunftsverlangen sind nicht unproblematisch. Keinesfalls sollte an dieser Stelle ohne fachanwaltliche Hilfe agiert werden. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht und erteilen Sie keine Auskunft. Wir raten in diesen Fällen dringend davon ab, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Die Abmahnung sollte durch einen erfahrenen Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Die Hoffnung, dass durch Auskunft und Abgabe der Unterlassungserklärung die Angelegenheit erledigt sei, trügt. Unsere Erfahrung mit Tommy Hilfiger hat gezeigt, dass gerade die weiteren Auskunftsansprüche konsequent verfolgt werden.

Forderungen von Tommy Hilfiger und Rechtsanwälten Dr. Eikelau Masberg & Kollegen berechtigt?

Ob die Abmahnung und damit die Forderungen von Tommy Hilfiger und Rechtsanwälten Dr. Eikelau Masberg & Kollegen in dem konkreten Einzelfall berechtigt sind, hängt natürlich davon ab, ob es sich tatsächlich um Fälschungen handelt. Der Nachweis, dass es sich um Originalware handelt, die auch noch mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU verkauft werden darf, muss von dem Verkäufer erbracht werden. Da derartige Produkte zwingend von Zwischenhändlern stammen, gehört zu unserer Beratung auch die Korrespondenz mit diesen Händlern.

Was wir für Sie tun können:

Nach erster Einschätzung der Abmahnung durch unsere Fachanwälte können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Wenn Sie uns mit der Abwehr beauftragen, zeigen wir Ihnen die weiteren Möglichkeiten zur Rechtsverteidigung auf.

Dies kann die Abgabe einer von uns erstellten Unterlassungserklärung und Verhandlung mit der Gegenseite beinhalten. Es kann aber auch sein, dass wir die Abmahnung aus berechtigten Gründen zurückweisen. In diesem Fall muss der Abmahner auch Ihre Kosten tragen.

Ist die Abmahnung berechtigt, zeigen wir Ihnen selbstverständlich auf, welche Maßnahmen Sie zur Vermeidung von Vertragsstrafen einleiten müssen. Wir sagen Ihnen, was beseitigt werden muss, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Im Anschluss verhandeln wir mit der Gegenseite. Unser Ziel ist es, dass die Angelegenheit für Sie wirtschaftlich sinnvoll, kostengünstig und schnell erledigt wird. 

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht

Markenrechtliche Abmahnungen sind nichts für den juristischen Selbstversorger und sollten durch erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet werden. Eine frühe Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Markenrechtsspezialisten kann helfen, weitere Kosten und Risiken zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt und Spezialist für Markenrecht und bietet Ihnen in Münster und bundesweit eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung von TommyHilfiger und Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen an.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-von-tommy-hilfiger-europe-bv_099551.html

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie auf der Homepage.



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